Beiträge von trsx

    Hallo zusammen,

    Ich habe da ein kleines Problem, worüber ich mich mal hier informieren wollte..

    Folgendes: Ich hab vorhin eine Ladung Wäsche in die Waschmaschine geworfen, die auch feinsäuberlich anlief. Rund 1 Stunde später habe ich dann einen Anruf vom Hauptmieter bekommen (ich bin untermieter) dass die Waschmaschine kaputtgegangen wäre. Da das Gerät ein Top-Loader ist, hat es eine verschließbare Trommel. Diese scheint während des Schleudervorgangs aufgesprungen zu sein und hat sich verklemmt und ist nun höchstwahscheinlich nicht zu benutzen(ausser ich kriege die Klappe nochmal gescheit zurückgebogen, wovon ich nicht ausgehe). Der Hauptmieter verlangt nun von mir, dass ich Ersatz leiste und hat mir die Bedingung gestellt, dass es entweder eine neue Maschine, oder eine Gebrauchtmaschine mit Restgarantie vom Hersteller ist.

    Im Mietvertrag ist die Nutzung der Waschmaschine allerdings nicht "ausdrücklich" geregelt - dort steht bloß die Raumnutzung gelistet (Die Maschine steht im Badezimmer) und mir wurde die Mitnutzung mündlich ausgesprochen.

    Folglich stellt sich mir die Frage: Muss ich für das Gerät voll unter den Bedingungen des Hauptmieters aufkommen? Natürlich habe ich vor, darüber noch mit ihm zu sprechen, dennoch wollte ich mal unverbindlich hier reinfragen, wo ich überhaupt stehe.


    Besten Dank schonmal und noch einen schönen Samstag.


    Gruß
    trsx

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!