Verzinsung von Guthaben und Nachforderungen

  • Hallo,
    mein neuer Vermieter hat die letzten zwei Betriebskostenabrechnungen immer am Anfang des Jahres mir zugestellt und Nachforderungen gehabt. Weil es Disput gab und dann eine um Monate spätere Begleichung der Rechnung, stellte er mir Zinsen in Rechnung.
    Dieses Jahr nun erwarte ich eher ein Guthaben, aber der Vermieter scheint mit seiner Betriebskostenabrechnung zu warten, und er hat da ja gesetzlich auch bis Ende des Jahres Zeit.
    Das hiesse, der Vermieter könnte sich auf die Art ein paar Euro Zinsen ertricksen: Abrechnungen mit Guthaben für ihn stellt er mir als Mieter möglichst Anfangs des Jahres zu, hingegen Abrechnungen mit Guthaben für mich, stellt er mir erst am letztmöglichen Tag zu. Die Zinsen für rund ein Jahr streicht er für sich ein. Gut, es handelt sich in der Regel nur um ein paar Euro, aber es geht ja auch um die Geste des Austricksens.

    Ist die Gesetzeslage wirklich so ungerecht?, das ist meine Frage ans Fourm.

  • Der Vermieter hat ein Guthaben aus der Betriebskostenrechnung umgehend auszuzahlen.
    Nicht mehr und nicht weniger!

    Weil es Disput gab und dann eine um Monate spätere Begleichung der Rechnung, stellte er mir Zinsen in Rechnung.
    Das kommt darauf an, ob der Disput stichhaltig war.

  • Mieter2015:

    "mein neuer Vermieter hat die letzten zwei Betriebskostenabrechnungen immer am Anfang des Jahres mir zugestellt und Nachforderungen gehabt."
    - Umfassten die BetrkAbr jeweils das Kalenderjahr?

    "Weil es Disput gab und dann eine um Monate spätere Begleichung der Rechnung, stellte er mir Zinsen in Rechnung."
    - Das ist bürgerliches, kein Mietrecht.

    "Dieses Jahr nun erwarte ich eher ein Guthaben, aber der Vermieter scheint mit seiner Betriebskostenabrechnung zu warten, und er hat da ja gesetzlich auch bis Ende des Jahres Zeit."
    - Wenn das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr war, ja.

    "Das hiesse, der Vermieter könnte sich auf die Art ein paar Euro Zinsen ertricksen: Abrechnungen mit Guthaben für ihn stellt er mir als Mieter möglichst Anfangs des Jahres zu, hingegen Abrechnungen mit Guthaben für mich, stellt er mir erst am letztmöglichen Tag zu. Die Zinsen für rund ein Jahr streicht er für sich ein."
    - Yes, he can.

    "..., aber es geht ja auch um die Geste des Austricksens. Ist die Gesetzeslage wirklich so ungerecht?"
    - So scheint es, Sentimentalitäten kennt das Gesetz nicht.

  • Zitat

    Das hiesse, der Vermieter könnte sich auf die Art ein paar Euro Zinsen ertricksen:

    Wie denn bitte? Nebenkostenvorauszahlungen gehen üblicherweise auf das Girokonto des Vermieters.

    Und für Girokonten gibt es keine Verzinsung. Falls doch so gering das es schon fast lächerlich ist wegen der paar Cent ein Faß auf zumachen..

  • Wenn du nicht mehr als den Anschein zu bieten hast, dann lass es!


    Ich hätte da eine Racheistsüss"lösung"; leider bist Du nicht wert, dass ich sie Dir mitteile.

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