Hallo,
mein neuer Vermieter hat die letzten zwei Betriebskostenabrechnungen immer am Anfang des Jahres mir zugestellt und Nachforderungen gehabt. Weil es Disput gab und dann eine um Monate spätere Begleichung der Rechnung, stellte er mir Zinsen in Rechnung.
Dieses Jahr nun erwarte ich eher ein Guthaben, aber der Vermieter scheint mit seiner Betriebskostenabrechnung zu warten, und er hat da ja gesetzlich auch bis Ende des Jahres Zeit.
Das hiesse, der Vermieter könnte sich auf die Art ein paar Euro Zinsen ertricksen: Abrechnungen mit Guthaben für ihn stellt er mir als Mieter möglichst Anfangs des Jahres zu, hingegen Abrechnungen mit Guthaben für mich, stellt er mir erst am letztmöglichen Tag zu. Die Zinsen für rund ein Jahr streicht er für sich ein. Gut, es handelt sich in der Regel nur um ein paar Euro, aber es geht ja auch um die Geste des Austricksens.
Ist die Gesetzeslage wirklich so ungerecht?, das ist meine Frage ans Fourm.