Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag Untermieter

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Problemstellung.

    Im Juni 2014 ist in die Wohnung einer Freundin ein Untermieter in ein unmöbliertes Zimmer eingezogen. Meine Freundin ist Hauptmieter. Da die beiden sich zum Zeitpunkt des Einzuges gut verstanden haben, haben sie nur einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen. Die Miete wurde immer vom Untermieter bezahlt.

    Nun haben sie sich allerdings ziemlich voneinander entfernt und der Freund will nun plötzlich zum Ende dieses Monats (März 2015) ausziehen. Er hat ihr das heute unterbreitet. Allerdings noch keine schriftliche Kündigung eingereicht.

    Wie sieht es jetzt aus? Gilt auch für ihn eine dreimonatige Kündigungsfrist und müsste er noch für diese Zeit Miete an sie zahlen? Oder kann er tatsächlich ohne weiteres Ende März ausziehen?

    Dass auch ein mündlicher Mietvertrag gültig ist, habe mir schon erlesen. Wie das mit der Kündigungsfrist aussieht weiß ich allerdings nicht.

    Vielen Dank schon mal!

    Gruß
    Hennes

  • Hallo,

    Zitat

    Dass auch ein mündlicher Mietvertrag gültig ist, habe mir schon erlesen.

    dann hast Du aber überlesen, dass bei mündlichen Verträgen die selben Kündigungsfristen gelten, wie bei schriftlichen.

    Zitat

    Allerdings noch keine schriftliche Kündigung eingereicht.

    Dann kann er frühestens zum 30.06.15 kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei mündlichen Mietverträgen gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

    Diese besagen u. a. eine Kündigungsfrist für Mieter von 3 Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB) und das sie in Schriftform gekündigt werden müssen (§ 568 BGB)

    Wenn Du gelesen haben solltest das für Untermieter/Untermietverträge etwas anderes gilt, ist das schlicht falsch.

    Bis auf eine Ausnahme, die hier aber nicht zutrifft.

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