Verwaltung nicht im Besitz der Schlüssel-Sicherheitskarte

  • Hallo,

    ich hoffe ich habe über die Suchfunktion keinen Beitrag übersehen, aber habe keinen passenden gefunden.

    Folgendes Problem:

    Ich hab am vergangenen Montag meine Schlüssel verloren: Haustür, Wohnungstür und Briefkasten.

    Da mein Mitbewohner zur Zeit außer Landes ist, stand ich somit also quasi auf der Straße. Habe dann die Verwaltung angerufen und gefragt wies weitergeht. Die meinten dann, dass das eigentliche Problem die Haustür wäre, da hier wohl schon die vorherige Verwaltung die Sicherheitskarte des Schlossen verbummelt hätte und somit wären sie nicht in der Lage mir einen Schlüssel nachmachen zu lassen.
    Dann wurde mir noch gesagt, dass ein neues Schloss ca 5000€ kosten würde (beim Schlüsseldienst habe ich erfahren, dass das total unrealistisch ist) und das würde sich halt noch nicht lohnen und ich müsste mich dann mit meinem Mitbewohner und unserem einen Schlüssen "irgendwie arrangieren".

    Habe jetzt von einem Nachbarn erstmal einen Ersatzschlüssel bekommen und heute verschiedene Schlüsseldienste abgeklappert, ob man nicht doch irgendwie was tun könne. Allerdings ist es ohne diese Karte unmöglich einen Schlüssel nachmachen zu lassen.

    Meine Frage jetzt:
    Ich habe zwar schon hier gelesen, dass im Falle eines Schlüsselverlustes der Mieter haften müsste, aber wenn die Verwaltung nicht im Besitz der Sicherheitskarte ist, um mir einen neuen Schlüssel anfertigen zu lassen, könnten/dürften sie dann die Kosten für ein neues Schloss auf mir abwälzen? Ich meine es kann doch eigentlich nicht sein, dass diese Karte einfach nicht vorhanden ist und früher oder Später muss doch das Schloss dann sowieso gewechselt werden, z.B. wenn Kinder einen Schlüssel brauchen.

    Ich hoffe mir kann jmd weiterhelfen

  • Zitat

    wenn die Verwaltung nicht im Besitz der Sicherheitskarte ist, um mir einen neuen Schlüssel anfertigen zu lassen, könnten/dürften sie dann die Kosten für ein neues Schloss auf mir abwälzen?

    Doch, dürfen sie.

    Selbst wenn die Schlüsselkarte vorhanden wäre, ist die Haustür auch weiterhin das Problem.

    Durch den Schlüsselverlust ist die Sicherheit im Haus nicht mehr gewährleistet, da der "Finder" des Schlüssels ungehindert das Haus betreten kann.

    Mietrecht: Wohnungsschl

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Aber an dem Schlüssel waren keinerlei Informationen über das Haus und er wurde auch nicht in unmittelbarer Wohnnähe verloren. Aber vermutlich ist das rechtlich nicht sehr relevant?

  • Zitat

    Aber vermutlich ist das rechtlich nicht sehr relevant?

    Hast Du dir die verlinkte Seite nicht angeschaut?
    Wenn Du den Schlüssel nicht gerade während einer Kreuzfahrt in die Tiefen des Pazifik geschleudert hast, sieht es schlecht aus.

    Zitat

    Aber an dem Schlüssel waren keinerlei Informationen über das Haus und er wurde auch nicht in unmittelbarer Wohnnähe verloren

    Vielleicht wurdest Du bei dem Verlust beobachtet?

    Ich würde mir kurzfristig ein Angebot zur Erneuerung der Anlage bei der Hausverwaltung holen und dieses bei der Haftpflichtversicherung einreichen.

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  • Dort wird aber nur von einer SchließANLAGE gesprochen...das ist hier nicht der Fall, es handelt sich um einen Einzelschließer. Aber das wird rechtlich wohl nicht unterschiedlich behandelt, schätze ich.

    Vielen Dank auf jeden Fall für die schnelle Antwort

  • Zitat

    Dort wird aber nur von einer SchließANLAGE gesprochen...das ist hier nicht der Fall, es handelt sich um einen Einzelschließer.

    Dann wird das ganze halt entsprechend billiger. Hier wäre ja dann nur der Wechsel des Schließzylinders nebst Schlüssel für alle Mieter nötig.

    Eine Schließanlage muss es aber eigentlich sein, sonst würde keine Schlüsselkarte benötigt und die Kosten der Erneuerung würden nicht 5.000 € betragen. Vielleicht hast Du nur ein separates Türschloss, während die Zylinder der Nachbarn gleichschließend sind?

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  • Ich habe zwar schon hier gelesen, dass im Falle eines Schlüsselverlustes der Mieter haften müsste, aber wenn die Verwaltung nicht im Besitz der Sicherheitskarte ist, um mir einen neuen Schlüssel anfertigen zu lassen, könnten/dürften sie dann die Kosten für ein neues Schloss auf mir abwälzen?

    Ohne Besitz der Karte können keine neuen Schlüssel angefertigt werden.
    Wenn Sie weiterhin einen Zweitschlüssel benötigen, muß das Schloß ausgewechselt werden.
    Warum sollte das der Eigentümer tun. Wieso auch, er braucht keinen Ersatzschlüssel.
    Wer hier wem wälzen würde ist Ansichtssache.

    Ich meine es kann doch eigentlich nicht sein, dass diese Karte einfach nicht vorhanden ist und früher oder Später muss doch das Schloss dann sowieso gewechselt werden, z.B. wenn Kinder einen Schlüssel brauchen.

    So ist es manchmal. Die einen verlieren die Karte und die anderen den Schlüssel.
    Oder Sie finden noch einen geschickten Mechaniker der Ihnen einen Schlüssel nachmacht.

  • Eine Schließanlage muss es aber eigentlich sein, sonst würde keine Schlüsselkarte benötigt und die Kosten der Erneuerung würden nicht 5.000 € betragen. Vielleicht hast Du nur ein separates Türschloss, während die Zylinder der Nachbarn gleichschließend sind?

    Der Herr vom Schlüsseldienst meinte, dass man am Schlüssel erkennen kann, dass dieser nicht von einer Schließanlage ist.
    Und es kann auch bei Einzelschließern Sicherheitskarten geben, der Unterschied ist bloß, dass man von Einzelschließern diese Karte nicht neu beantragen kann...bei Schließanlagen schon

    Ich habe zwar schon hier gelesen, dass im Falle eines Schlüsselverlustes der Mieter haften müsste, aber wenn die Verwaltung nicht im Besitz der Sicherheitskarte ist, um mir einen neuen Schlüssel anfertigen zu lassen, könnten/dürften sie dann die Kosten für ein neues Schloss auf mir abwälzen?

    Ohne Besitz der Karte können keine neuen Schlüssel angefertigt werden.
    Wenn Sie weiterhin einen Zweitschlüssel benötigen, muß das Schloß ausgewechselt werden.
    Warum sollte das der Eigentümer tun. Wieso auch, er braucht keinen Ersatzschlüssel.
    Wer hier wem wälzen würde ist Ansichtssache.

    Mag in diesem Fall, wo ich den Schlüssel verloren habe zutreffen, aber wie siehts aus, wenn ein Mieter einfach n Schlüssel mehr braucht? Kind wird alt genug, Partner zieht mit ein etc.
    Dann ist es also mein persönliches Problem, weil es kann ja schonmal vorkommen, dass der Vermieter diese Karte verliert, dann muss man halt n neues Schloss + Schlüssel für alle Mieter in Kauf nehmen, oder wie?

    Einmal editiert, zuletzt von Pre42 (5. März 2015 um 19:19)

  • Zitat

    Mag in diesem Fall, wo ich den Schlüssel verloren habe zutreffen, aber wie siehts aus, wenn ein Mieter einfach n Schlüssel mehr braucht?

    Dann bekommt er einfach keinen weiteren Schlüssel. Der Mieter hat nur den Anspruch auf eine gewisse Anzahl von Schlüsseln laut Mietvertrag/Übergabeprotokoll.

    Zitat

    Dann ist es also mein persönliches Problem, weil es kann ja schonmal vorkommen, dass der Vermieter diese Karte verliert, dann muss man halt n neues Schloss + Schlüssel für alle Mieter in Kauf nehmen, oder wie?

    Du verstehst das offensichtlich immer noch nicht. Warum versteifst Du dich so sehr auf die verlorene Schlüsselkarte?

    Es ist völlig egal, ob der Vermieter die Schlüsselkarte verloren hat, diese vom Hund gefressen wurde oder ob die Karte immer noch im Büroschrank liegt: Der Vermieter hat bei Verlust immer einen Anspruch auf Ersatz der Schließung, da durch den Verlust die Sicherheit des Hauses nicht mehr gewährleistet werden kann.

    Verliert einer meiner Mieter einen Schlüssel, wechsle ich - trotz Schlüsselkarte - immer die Anlage komplett aus, da ich eben nie sicher sein kann, dass der verlorene Schlüssel durch einen Dritten gefunden wird und dieser damit in die Keller gelangt.

    Jetzt verstanden?

    Melde den Schaden einfach deiner Haftpflichtversicherung und warte ab.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe es durchaus verstanden.
    Ich habe in diesem speziellen Fall einfach Pech gehabt, dass ich den Schlüssel verloren habe und das dadurch rauskam, dass die Karte weg ist.
    Und bisher wurde mir nicht gesagt, dass das Schloss gewechselt wird/werden muss, da es sich bisher "noch nicht lohnen würde" , ich hab hier nur provisorisch nachgefragt und vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass ich selbst anregen werde das Schloss wechseln zu lassen.
    Es hieß sogar, das der Verlust an sich kein Problem sei.
    Die Verwaltung hätte mich halt einfach auf der Straße sitzen lassen.
    Wenn Sie der Meinung sind das das alles so in Ordnung ist, dann hoff ich, dass Sie nicht auch mal in eine solche Situation kommen. So oder so denk ich, müssen Sie keinen solch abwertenden Kommentar schreiben.
    Dennoch vielen Dank für die Antwort.

  • Zitat

    Wenn Sie der Meinung sind das das alles so in Ordnung ist, dann hoff ich, dass Sie nicht auch mal in eine solche Situation kommen.

    Ich durfte im vergangenen Jahr knapp 1.500 € für eine neue Schließanlage zahlen, da ich den Schlüssel verloren habe. Das hat aber meine Haftpflichtversicherung übernommen.
    Zusätzlich durfte ich noch 300 € für den Schlüsseldienst zahlen, weil ich Nachts um eins nicht in meine Wohnung gekommen bin.

    Wo habe ich einen abwertenden Kommentar geschrieben?
    Fakt ist, dass dir von Beginn an mitgeteilt wurde, dass Du den Ersatz der Anlage definitiv zahlen musst. Du hast Dich allerdings immer auf diese Karte versteift.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich glaube eher Sie verstehen das noch immer nicht:
    In ihrem geschilderten Fall stand ja anscheinend von vornherein fest wie verfahren wird. Mir wurde sinngemäß gesagt, dass ich halt zusehen muss was ich mache, da es sich noch nicht lohnen würde ein neues Schloss einbauen zu lassen. Man hätte mich also auf der Straße gelassen.

    "Jetzt verstanden?"

    Und bitte entschuldigen Sie, dass ich mich nicht direkt mit der ersten Antwort zufrieden gebe, zumal anscheinend niemand hier Erfahrung mit einer fehlenden Sicherheitskarte hat, und ich "versteife" mich keineswegs darauf, es ist einfach ein, wie ich finde, wichtiger Bestandteil des Sachverhalts.
    Wenn es Sie aber so sehr stört, dass ich weiter nachfrage, tut es mir sehr Leid.

  • Zitat

    Mir wurde sinngemäß gesagt, dass ich halt zusehen muss was ich mache, da es sich noch nicht lohnen würde ein neues Schloss einbauen zu lassen

    Es würde sich lohnen, wenn Du die Kosten hierfür trägst. Offensichtlich scheint die Hausverwaltung aber so kulant zu sein und möchte Dir diese Kosten nicht aufbrummen.

    Du hast Grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

    1. Du gibst den Austausch der Anlage über die Hausverwaltung in Auftrag und trägst die Kosten
    2. Du arrangierst dich mit dem Mitbewohner

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie ich bereits sagte, wird es vermutlich auf Punkt 1 hinauslaufen.

    Die Kernfrage für mich bleibt allerdings nachwievor, ob dieser Verlust der Sicherheitskarte seitens der Verwaltung irgendwelche Auswirkungen hat.
    Dies konnte mir bisher allerdings niemand zweifelsfrei sagen.

    Trotzdem vielen Dank für die Antworten

  • Die Kernfrage für mich bleibt allerdings nachwievor, ob dieser Verlust der Sicherheitskarte seitens der Verwaltung irgendwelche Auswirkungen hat.
    Dies konnte mir bisher allerdings niemand zweifelsfrei sagen.


    ... evt. die HV?

  • ... evt. die HV?

    Werde das zumindest der Verwaltung vorschlagen.
    Der Wechsel muss ja so oder so stattfinden, da wir zu 2. nur noch einen Schlüssel besitzen und das geht halt nicht, und neu vermieten mit einem Schlüssel kann die Verwaltung, schätz ich zumindest, auch nicht wirklich.

  • Werde das zumindest der Verwaltung vorschlagen.
    Der Wechsel muss ja so oder so stattfinden, da wir zu 2. nur noch einen Schlüssel besitzen und das geht halt nicht, und neu vermieten mit einem Schlüssel kann die Verwaltung, schätz ich zumindest, auch nicht wirklich.


    Wenn, wie Du schon schiebst, dieser Schlüssel nicht zu einer anerkannten bzw. richtigen Schliessanlage gehört, müsste doch eine Kopie herstellbar sein?

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