Unpünktliche Mietzahlung

  • Hallo,
    hilfe mein Vermieter will mir kündigen, weil ich die Miete innerhalb von einem Jahr 4 x zu spät (2-3 Wochen, manchmal erst nach Mahnung) überwiesen habe. Aber er hat sie doch immer ganz gekriegt. Manchmal hat mein AG zu spät gezahlt, manchmal war ich grade etwas knapp, deshalb will ich auch keinen Dauerauftrag machen.
    Frage ist halt ob er mir deshalb wirklich kündigen kann ?+
    Viele Grüße

  • Zitat

    Manchmal hat mein AG zu spät gezahlt, manchmal war ich grade etwas knapp, deshalb will ich auch keinen Dauerauftrag machen.

    Das interessiert den Vermieter aber nicht. Die Fälligkeit der Miete ergibt sich aus § 556b BGB. Punkt!

    Zitat

    Frage ist halt ob er mir deshalb wirklich kündigen kann ?+

    Das geht nur nach zuvor erfolgter Abmahnung wegen vertragswidrigem Verhalten. Ist der Vermieter dem nachgekommen, kann er kündigen.

    Ich empfehle künftig eine fristgemäße Mietzahlung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • googlehupf,
    auch Dein Vermieter hat regelmässige Zahlungsverpflichtungen. Also erstmal die Miete zahlen, dann den übrig bleibenden Rest "verprassen"...

  • Zitat

    weil ich die Miete innerhalb von einem Jahr 4 x zu spät (2-3 Wochen, manchmal erst nach Mahnung)


    Kann er. Nach fruchtloser Abmahnung und im Wiederholunfall sogar fristlos.

    Bei solchen Fällen finde ich es schade das Vermieter so wenig Rechte haben.:mad:

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