Renovierung nach Auszug??

  • Hallo,
    eine Familie ist nach 24 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen.
    3 Wochen nach Übergabe kam Post vom Vermieter.
    Angeblich wurde die Treppe beim Auszug beschädigt -
    die Heizkörper wären dreckig/ staubig
    es sind noch winzige Tapetenreste an einer Wand und
    die Wand selbst wäre durch unsachgemäßes Tapeten entfernen beschädigt worden.
    Ein Abnahmeprotokoll wurde nicht unterschrieben.
    Laut Vermieter sollen alle Mängel in vorgegebener Frist erledigen.
    Wie soll sich nun die Familie Verhalten???
    Vielen lieben Dank für schnelle Antwort.

  • Hallo,
    eine Familie ist nach 24 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen.
    3 Wochen nach Übergabe kam Post vom Vermieter.
    Angeblich wurde die Treppe beim Auszug beschädigt -
    die Heizkörper wären dreckig/ staubig
    es sind noch winzige Tapetenreste an einer Wand und
    die Wand selbst wäre durch unsachgemäßes Tapeten entfernen beschädigt worden.
    Ein Abnahmeprotokoll wurde nicht unterschrieben.
    Laut Vermieter sollen alle Mängel in vorgegebener Frist erledigen.
    Wie soll sich nun die Familie Verhalten???
    Vielen lieben Dank für schnelle Antwort.


    Wie die Familie sich verhalten soll, darf nur ein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe sagen.
    Ich würde nichts unternehmen, da die Mängel NICHT bei der Rückgabe der Mietsache vom VM gerügt wurden und anschliessend nur noch sechs Monate lang versteckte Mängel reklamiert werden können.
    Weshalb wurde das Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben?

  • Hallo,
    eine Familie ist nach 24 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen.
    3 Wochen nach Übergabe kam Post vom Vermieter.
    Angeblich wurde die Treppe beim Auszug beschädigt -
    die Heizkörper wären dreckig/ staubig
    es sind noch winzige Tapetenreste an einer Wand und
    die Wand selbst wäre durch unsachgemäßes Tapeten entfernen beschädigt worden.
    Ein Abnahmeprotokoll wurde nicht unterschrieben.
    Laut Vermieter sollen alle Mängel in vorgegebener Frist erledigen.
    Wie soll sich nun die Familie Verhalten???
    Vielen lieben Dank für schnelle Antwort.

    Sind Mängel während der Wohnungs-Übergabe festgestellt worden und währen Zeugen anwesend gewesen die diese Mängel bestätigen würden, dann sollte man der Aufforderung des Vermieters folgen. Der Vermieter gibt dem Ex-Mieter die Möglichkeit ohne große Streitereien aus der Sache herauszukommen. Hintergrund solcher Forderungen ist allerdings auch oft der Verlust der Kaution oder zumindest ein Teil davon.

    Die Beschädigung der Treppe, wäre ein Fall für die Haftpflichtversicherung und sollte es sich um eine Beschädigung durch ein Umzugsunternehmen handeln, könnte man auch dort vorstellig werden.

  • Zitat

    Die Beschädigung der Treppe, wäre ein Fall für die Haftpflichtversicherung und sollte es sich um eine Beschädigung durch ein Umzugsunternehmen handeln, könnte man auch dort vorstellig werden.

    Für die Beschädigung im Treppenhaus ist ohne Zweifel die Haftpflichvers.des Umzugsunternehmen zuständig.

    Im Übrigen würde ich mal die Summe der Mieteinnahmen in 24 Jahren zusammenzählen, demgegenüber die Schäden in der Wohnung.
    Ich gehe da gerne einen Kompromiss ein, -nur keinen Anwalt/Gericht- .

  • Für die Beschädigung im Treppenhaus ist ohne Zweifel die Haftpflichvers.des Umzugsunternehmen zuständig.


    Nicht unmittelbar. Erst das Unternehmen, dann eine evtl. bestehende Haftpflichtversicherung.

  • Nicht unmittelbar. Erst das Unternehmen, dann eine evtl. bestehende Haftpflichtversicherung.

    Hast Du völlig recht, so war es auch gemeint.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (5. März 2015 um 14:02)

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