Vormieter streichen nach Einzug?

  • Hallo zusammen!

    Vielleicht hat ja jemand unter euch ein paar Minuten Zeit und Lust, mir mit meinem Problem zu helfen.
    Und zwar handelt es sich darum, dass ich seit ein paar Wochen in ein WG-Zimmer gezogen bin, und nun der Vormieter noch die Decke streichen soll. Mich persönlich stören die Schönheitsmängel nicht, aber ich sehe natürlich ein, dass es aus Vermietersicht renoviert werden muss. Deswegen hat der Vermieter mich kontaktiert und mir mitgeteilt, dass er meinem Vormieter den Auftrag erteilt hat, noch zu streichen.
    Das eigentliche Problem ist für mich folgendes: Ich habe ja nun bereits all mein Zeug sowie Bilder und so weiter in Zimmer und an Wänden verteilt. Da ich nicht so recht weiß, wohin mit meinen Sachen während des Streichens, und ein wenig daran zweifle, dass sich alles schadenfrei abdecken lässt, frage ich mich, ob ich verpflichtet bin, den Vormieter streichen zu lassen? Klar, grundsätzlich diese Duldungsgeschichte und die Tatsache, dass ich dem Vermieter oder einem Stellvertreter Zugang gewähren muss. Aber gilt dies auch bei Gefahr potentieller Schäden und bereits bewohnten Zimmern? Ein die Schönheitsmängel enthaltendes, entsprechendes Übergabeprotokoll haben sowohl ich als auch der Vermieter unterschrieben...

    Es wäre ganz ganz toll, wenn mir jemand helfen könnte! Was heißt helfen, ich wüsste einfach gerne Bescheid. Gern auch mit Paragraph, dann kann ich es mir eventuell auch noch mal durchlesen.

    Liebe Grüße!!

  • Hallo lumlida,

    dies scheint eigentlich das Mietrecht im juristischen Sinne nicht betreffen. Hier sollte mal versucht werden, eine Einigung zu erzielen. Soll hier und da auch heutzutage noch möglich sein...
    Das Übergabeprotokoll ist natürlich für Dich und den Vermieter bindend, es dürfte auch bei Mietende zur Information herangezogen werden.

  • Zitat

    Es wäre ganz ganz toll, wenn mir jemand helfen könnte

    Ich würde ja gerne, aber ich weiß nicht wo Du wohnst! :cool:

    Der Vormieter hat die "Verpflichtung" die Decke zu streichen.

    Er muss alles dazu tun, damit Du "sauber" aus der Sache heraus kommst. Damit meine ich, er hätte abzudecken und anschließend natürlich auch wieder sauber zu machen. Könnte er das nicht, müsste er eine Reinigungskraft zahlen.

    Hierfür kann ich nur mit dem allgemein bekannten Haftungsprinzip dienlich sein. Guckst Du § 823 BGB.

  • Hallo zusammen!

    Vielleicht hat ja jemand unter euch ein paar Minuten Zeit und Lust, mir mit meinem Problem zu helfen.
    Und zwar handelt es sich darum, dass ich seit ein paar Wochen in ein WG-Zimmer gezogen bin, und nun der Vormieter noch die Decke streichen soll. Mich persönlich stören die Schönheitsmängel nicht, aber ich sehe natürlich ein, dass es aus Vermietersicht renoviert werden muss. Deswegen hat der Vermieter mich kontaktiert und mir mitgeteilt, dass er meinem Vormieter den Auftrag erteilt hat, noch zu streichen.
    Das eigentliche Problem ist für mich folgendes: Ich habe ja nun bereits all mein Zeug sowie Bilder und so weiter in Zimmer und an Wänden verteilt. Da ich nicht so recht weiß, wohin mit meinen Sachen während des Streichens, und ein wenig daran zweifle, dass sich alles schadenfrei abdecken lässt, frage ich mich, ob ich verpflichtet bin, den Vormieter streichen zu lassen? Klar, grundsätzlich diese Duldungsgeschichte und die Tatsache, dass ich dem Vermieter oder einem Stellvertreter Zugang gewähren muss. Aber gilt dies auch bei Gefahr potentieller Schäden und bereits bewohnten Zimmern? Ein die Schönheitsmängel enthaltendes, entsprechendes Übergabeprotokoll haben sowohl ich als auch der Vermieter unterschrieben...

    Es wäre ganz ganz toll, wenn mir jemand helfen könnte! Was heißt helfen, ich wüsste einfach gerne Bescheid. Gern auch mit Paragraph, dann kann ich es mir eventuell auch noch mal durchlesen.

    Liebe Grüße!!

    Hallo,

    lass dir 150€ geben, sag der hat gestrichen und streiche die Decke bei deinem eigenen Auszug selber und das Thema ist vom Tisch!

    Gruß

    BHShuber

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