Klingel seid über 1 1/2 Jahren kaputt!

  • Hallo,

    Wie o.g. ist meine klingel seit langem kaputt. Ich selbst bin erst seit dem 1.2.15 in diesem Haus eingezogen. Aber meine Nachbarin unter mir wohnt hier länger und hat mir gesagt, dass die Klingel seit 'nem Jahr nicht funktioniert. Nun stellt sich mir die Frage, wie kann ich den Vermieter dazu bringen diese Klingel zu reparieren.
    Die Wohnung habe ich über eine Markler Firma die sich für den Vermieter um die Vermietungen kümmert und eine Hausverwaltungsfirma für die Reparaturen und co.. Ich habe dort gefühlte 100 mal das Thema angesprochen, doch die sagen mir nur eins, "Wir müssen auf die Freigabe des Vermieters warten. Wir fragen jeden 2. Tag.".
    Wie muss ich fortfahren? Weil den Namen vom Vermieter bekomme ich nicht heraus. (Auf dem Mietvertrag ist die Verwaltungsfirma eingetragen)
    Ich wohne im 3. O.G. und da meine Tochter erst 1 ist, kann ich sie ja schlecht alleine lassen um unten die Tür zu öffnen. Jedes mal muss ich sie mit runter nehmen. Vorallem wenn ich was bestellt habe, muss ich das abholen und da die Post so weit weg ist dass ich sogar den Bus nehmen muss, ist es auch eine ganze ecke umständlicher als der Vermieter vermutet.
    Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. Ich bin mit meinem Latein am ende.

    Gruß

  • Zitat

    Die Wohnung habe ich über eine Markler Firma die sich für den Vermieter um die Vermietungen kümmert und eine Hausverwaltungsfirma für die Reparaturen und co.. Ich habe dort gefühlte 100 mal das Thema angesprochen, doch die sagen mir nur eins, "Wir müssen auf die Freigabe des Vermieters warten. Wir fragen jeden 2. Tag.".

    Ich würde die Hausverwaltung schriftlich und nachweislich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern und hier ggfs. das Druckmittel der Mietminderung nutzen.
    Wenn der Vermieter nicht die volle Miete bekommt, kommt er sicher schnell in die Gänge.

    Zitat

    Ich wohne im 3. O.G. und da meine Tochter erst 1 ist, kann ich sie ja schlecht alleine lassen um unten die Tür zu öffnen

    Warum denn nicht?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die schnelle Antwort.:-) Ich hoffe der Vermieter reagiert auch zügig.
    Warum ich meine Tochter nicht jedes mal alleinr lasse, ist weil ich sie nicht alleine lassen will. :)

    Gruß

  • Danke für die schnelle Antwort.:-)
    Warum ich meine Tochter nicht jedes mal alleinr lasse, ist weil ich sie nicht alleine lassen will. :)

    Du sollst ja auch keine Weltreisen ohne deine Tochter unternehmen. Wenn du sie aber nicht ein paar Minuten alleine zurück lassen kannst, um zur Tür zu gehen, läuft bei der Erziehung deines Kindes aber einiges falsch. Aber das gehört nicht zum Mietrecht, ist aber als Druckmittel gegenüber dem Vermieter auch nicht zu gebrauchen.

  • Wenn du sie aber nicht ein paar Minuten alleine zurück lassen kannst, um zur Tür zu gehen, läuft bei der Erziehung deines Kindes aber einiges falsch. Aber das gehört nicht zum Mietrecht, ist aber als Druckmittel gegenüber dem Vermieter auch nicht zu gebrauchen.

    Ich habe weder gesagt ich möchte es als Druckmittel nutzen, noch wollte ich den ausführlichen Grund nennen. Aber da im Internet wie gerade bewiesen immet alles wortwörtlich interpretiert wird, dann fühle ich mich in der sache angegriffen.
    Aber da Mainschwimmer es UNBEDINGT wissen will, bei uns in dieser Wohnung wurde schonmal eingebrochen und zwar von anderen Nachbarn in diesem Haus. Näheres möchte ich nicht dazu sagen.

  • den Namen vom Vermieter bekomme ich nicht heraus. (Auf dem Mietvertrag ist die Verwaltungsfirma eingetragen)


    Also ist diese der VM.
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, diesen Mangel zeitnah zu beheben, um Mietminderungen und evtl. Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

  • Wenn du sie aber nicht ein paar Minuten alleine zurück lassen kannst, um zur Tür zu gehen, läuft bei der Erziehung deines Kindes aber einiges falsch. Aber das gehört nicht zum Mietrecht, ist aber als Druckmittel gegenüber dem Vermieter auch nicht zu gebrauchen.

    Ich habe weder gesagt ich möchte es als Druckmittel nutzen, noch wollte ich den ausführlichen Grund nennen. Aber da im Internet, wie gerade bewiesen, immer alles so verstanden wird, wie der Leser es haben will, dann fühle ich mich in der sache angegriffen.
    Aber da Mainschwimmer es UNBEDINGT wissen will, bei uns in dieser Wohnung wurde schonmal eingebrochen und zwar von anderen Nachbarn in diesem Haus. Näheres möchte ich nicht dazu sagen.

  • Diese "eigenwillige" Diskussion - Kind allein lassen - empfinde ich als völlig überflüssig für diesen Thread. Sie hat doch mit der eigentlichen Fragestellung der TE nichts zu tun.
    Wem nützt sie denn?
    Und ist es nicht allein die Angelegenheit der Mutter, warum sie ihr Kind, bezogen auf den Mietmangel, nicht allein lassen möchte?

    Die Mietminderung ist in so einem Fall tatsächlich ein Mittel um den Vermieter oder die Hausverwaltung aufzuwecken.
    Man muss ja nicht um Genehmigung bitten oder irgendwelche Absprachen mit dem Vermieter treffen, denn die Mietminderung tritt per Gesetz ein. § 536 BGB. Und wo man schon bei den Gesetzen ist, sollte man sich auch noch mit dem § 536a BGB befassen, der die Möglichkeit einer "Selbstvornahme" regelt.

    Der Mieter kann dann mindern, wenn er den Mangel dem Vermieter/Hausverwaltung gemeldet hat. Gemindert wird von der Bruttomiete, in dem man die Minderung direkt mit der nächsten Mietzahlung verrechnet.
    Allerdings ist der Mieter beweispflichtig. Aber im Netz findet man bestimmt unter "Mietminderungstabellen" ein passendes Einzelurteil zu einem solchen Mietmangel.

  • Du sollst ja auch keine Weltreisen ohne deine Tochter unternehmen. Wenn du sie aber nicht ein paar Minuten alleine zurück lassen kannst, um zur Tür zu gehen, läuft bei der Erziehung deines Kindes aber einiges falsch. Aber das gehört nicht zum Mietrecht, ist aber als Druckmittel gegenüber dem Vermieter auch nicht zu gebrauchen.

    Bei einem 1-jährigen Kind von falscher Erziehung sprechen ist schon gewagt. Übrigens ist die zu öffnende Türe nicht grad daneben,
    sondern 1 Stockwerk tiefer. Hier greift nur eine Mietminderung.

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