Wenn du sie aber nicht ein paar Minuten alleine zurück lassen kannst, um zur Tür zu gehen, läuft bei der Erziehung deines Kindes aber einiges falsch. Aber das gehört nicht zum Mietrecht, ist aber als Druckmittel gegenüber dem Vermieter auch nicht zu gebrauchen.
Ich habe weder gesagt ich möchte es als Druckmittel nutzen, noch wollte ich den ausführlichen Grund nennen. Aber da im Internet, wie gerade bewiesen, immer alles so verstanden wird, wie der Leser es haben will, dann fühle ich mich in der sache angegriffen.
Aber da Mainschwimmer es UNBEDINGT wissen will, bei uns in dieser Wohnung wurde schonmal eingebrochen und zwar von anderen Nachbarn in diesem Haus. Näheres möchte ich nicht dazu sagen.