Abgeltungsklausel fehlt.

  • Guten Abend Zusammen :)

    Ich versuche es mal kurz und knackig zu halten ;)

    Ich bin am 15.7.13 in eine Wohnung gezogen die vorher modernisiert und renoviert worden ist. Also der klassische "Erstbezug nach Sanierung" wie die Makler immer schön sagen.
    Ich ziehe nun zum 31.3.15 aus und stehe nun vor der Frage, ob ich streichen muss oder nicht. Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Schönheitsreparaturen, dass diese in Küchen, Bad und DUsche alle 5 Jahre usw...
    Nun wurde mir gesagt, dass es oft eine Abgeltungsklausel gibt, denn in Wohnungen wo oft ein- und ausgezogen wird, würden diese Fristen mit jedem Mietbeginn neu zulaufen beginnen und es würde quasi nie renoviert werden. In der Abgeltungsklausel würde dann festgehalten werden, in welchem Umfang der Mieter zur Renovierung verpflichtet ist. Nun habe ich aber keine Abgeltungsklausel im Mietvertrag und weiß nicht was ich machen muss? Ich habe die Wände so gelassen, also nicht bunt gestrichen sondern die sind weiss, wie ich sie auch übernommen habe. Es gibt allerdings Stellen wie, z.B. unter dem Schreibtisch (wo man mit den Füßen dran kommt), die sind... ich möchte mal sagen "dreckig" also man sieht das man da gegen gekommen ist mit Füßen/Schuhen. Daher wäre jetzt meine Frage, muss ich das beseitigen oder kann ich die Wohnung so lassen, da ich ja eigentlich erst in 3,5 Jahren was machen müsste?

    Liebe Grüße

  • Ich bin am 15.7.13 in eine Wohnung gezogen die vorher modernisiert und renoviert worden ist.
    Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Schönheitsreparaturen, dass diese in Küchen, Bad und DUsche alle 5 Jahre usw...
    Ich habe die Wände so gelassen, also nicht bunt gestrichen sondern die sind weiss, wie ich sie auch übernommen habe. Es gibt allerdings Stellen wie, z.B. unter dem Schreibtisch (wo man mit den Füßen dran kommt), die sind... ich möchte mal sagen "dreckig" also man sieht das man da gegen gekommen ist mit Füßen/Schuhen.
    Daher wäre jetzt meine Frage, muss ich das beseitigen oder kann ich die Wohnung so lassen, da ich ja eigentlich erst in 3,5 Jahren was machen müsste?


    Das alte Streitthema... Wenn nichts anderes über den Endzustand vereinbart wurde, würde ich die schmutzigen Stellen weissen, Dübellöcher beseitigen und die Wohnung besenrein zurückgeben. Zwei Wochen vorher sicherheitshalber noch eine Vorabnahme mit dem Vermieter durchführen.

  • Zitat

    Nun habe ich aber keine Abgeltungsklausel im Mietvertrag und weiß nicht was ich machen muss? Ich habe die Wände so gelassen, also nicht bunt gestrichen sondern die sind weiss, wie ich sie auch übernommen habe. Es gibt allerdings Stellen wie, z.B. unter dem Schreibtisch (wo man mit den Füßen dran kommt), die sind... ich möchte mal sagen "dreckig" also man sieht das man da gegen gekommen ist mit Füßen/Schuhen. Daher wäre jetzt meine Frage, muss ich das beseitigen oder kann ich die Wohnung so lassen, da ich ja eigentlich erst in 3,5 Jahren was machen müsste?

    Genrell wäre ein Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet - sagt der § 535 BGB. Die Rechtsprechung erlaubt aber nun dem Vermieter die "Schönheitsreparaturen" auf den Mieter abzuwälzen.

    Wenn keine Abgeltungsklausel im Mietvertrag vereinbart ist, dann braucht man auch keine zu berücksichtigen.

    Zitat

    Ich ziehe nun zum 31.3.15 aus und stehe nun vor der Frage, ob ich streichen muss oder nicht. Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Schönheitsreparaturen, dass diese in Küchen, Bad und Dusche alle 5 Jahre usw...


    Und da aus dieser Schilderung nicht zu erkennen ist, ob Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam auf den Mieter übertragen sind, kann man die Frage dazu von hier nicht beantworten. Es fehlt der genaue Wortlaut dieser Klausel oder zu mindest der Hinweis darauf, dass es sich nicht um eine starre Klausel handelt. Es geht dabei darum, ob sich diese Fristen auf den tatsächlichen Bedarf oder einen starren Zeitablauf berufen.
    Das betrifft die Abnutzung durch das normale Bewohnen.

    Für Beschädigungen allerdings haftet der Mieter. Die können ihm, unabhängig von irgendwelchen Klauseln, durch den Vermieter in Rechnung gestellt werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von sense (2. März 2015 um 02:54)

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