Untermietvertrag - möbliert oder unmöbliert?

  • Hallo!

    Ich habe folgendes Problem: Zur Zeit wohne ich zur Untermiete in einem - per Vertrag - unmöblierten Zimmer. Der Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung.

    Ich habe dem Vermieter gestattet, eine Kommode in meinem Zimmer stehen zu lassen, welche ich jedoch nicht verwende.

    Wäre es dem Mieter wegen dieser Kommode möglich, den Mietvertrag verkürzt (also bis zum 15. eines Monats zu Ende des Monats) zu kündigen? Das Möbelstück wird nicht von mir verwendet und ist im Mietvetrg nicht aufgeführt.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Ich habe folgendes Problem: Zur Zeit wohne ich zur Untermiete in einem - per Vertrag - unmöblierten Zimmer. Der Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung.

    Ich habe dem Vermieter gestattet, eine Kommode in meinem Zimmer stehen zu lassen, welche ich jedoch nicht verwende.

    Wäre es dem Mieter wegen dieser Kommode möglich, den Mietvertrag verkürzt (also bis zum 15. eines Monats zu Ende des Monats) zu kündigen? Das Möbelstück wird nicht von mir verwendet und ist im Mietvetrg nicht aufgeführt.


    Die Lagerung eines ungenutzten Möbels verändert die Mietsache nicht, sodass nach wie vor die gesetzliche Kündigungsfrist anzuwenden ist.

  • Auszug aus § 549 BGB:
    2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,...

    Damit ist eine Ausstattung des Zimmers/Wohnung mit Einrichtungsgegenständen, die zur Haushaltsführung erforderlich sind, gemeint. Auch wäre wichtig, dass der Mietvertrag die Ausstattung mit den entsprechenden Gegenständen als vereinbart vorschreibt.
    Damit ist die Frage, ob das Hinzufügen von einzelnen Möbeln durch den Vermieter schon eine besondere Kündigungsmöglichkeit eröffnet, zum Nachteil des Fragestellers beantwortet.

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