Guten Abend,
meine Tochter (19) ist letzten September in eine 3er-WG eingezogen. Im Dezember dann hatten sie Mäuse bemerkt (5. Stock, Altbau) und den Vermieter bzw. Verwalter informiert. Der Kammerjäger war bis Dato zwei mal da aber leider werden es immer mehr Mäuse. Daraufhin hat meine Tochter ihr Zimmer gekündigt, da sie diesen Zustand nicht aushält. Meines Erachtens hätte sie fristlos kündigen können aber leider hat sie das nicht. Kann sie nun im Nachhinein noch die Kündigung in eine fristlose Kündigung umwandeln?
Danke für die Hilfe!