umwandeln einer fristgerechten in eine fristlose Kündigung möglich?

  • Guten Abend,

    meine Tochter (19) ist letzten September in eine 3er-WG eingezogen. Im Dezember dann hatten sie Mäuse bemerkt (5. Stock, Altbau) und den Vermieter bzw. Verwalter informiert. Der Kammerjäger war bis Dato zwei mal da aber leider werden es immer mehr Mäuse. Daraufhin hat meine Tochter ihr Zimmer gekündigt, da sie diesen Zustand nicht aushält. Meines Erachtens hätte sie fristlos kündigen können aber leider hat sie das nicht. Kann sie nun im Nachhinein noch die Kündigung in eine fristlose Kündigung umwandeln?

    Danke für die Hilfe!

  • meine Tochter (19) ist letzten September in eine 3er-WG eingezogen. Im Dezember dann hatten sie Mäuse bemerkt (5. Stock, Altbau) und den Vermieter bzw. Verwalter informiert. Der Kammerjäger war bis Dato zwei mal da aber leider werden es immer mehr Mäuse. Daraufhin hat meine Tochter ihr Zimmer gekündigt, da sie diesen Zustand nicht aushält. Meines Erachtens hätte sie fristlos kündigen können aber leider hat sie das nicht. Kann sie nun im Nachhinein noch die Kündigung in eine fristlose Kündigung umwandeln?


    Hallo Lydia,
    weder - noch. Es können nur alle drei Mieter/innen GEMEINSAM kündigen. Ob fristlos, mag ich nicht entscheiden, jedoch mit gesetzlicher Kündigungsfrist JETZT zum 31.05.2015.

  • Danke für deine blitzschnelle Antwort!

    Die Situation war folgende: Sie zog zeitgleich mit einer anderen Mieterin ein. Ein junger Mann wohnte schon dort und will auch weiterhin in der Wohnung bleiben. Sie zahlte ihre Kaution an die Vormieterin des Zimmers, die wiederum an deren Vormieter usw. Den Verwalter den Wohnung hatte sie nie gesehen, alles lief über den jungen Mann, der mit dem Verwalter den Kontakt hatte. Ihr wurde bei Einzug gesagt, dass, sollte sie ausziehen wollen, lediglich für einen Nachmieter sorgen muss. Das hat sie nun getan, allerdings akzeptiert der Verwalter nun keinen Nachmieter mehr und möchte die Wohnung nun komplett leer haben.
    Nun hat sie Bedenken, dass sie nicht nur noch drei Monate Miete weiterzahlen muss, sondern auch ihre Kaution nicht mehr erhält.

    Kann der Verwalter so vorgehen?

  • Die übliche WG-Mauschelei.

    Wie bereits gesagt, können nur alle 3 Mieter zusammen kündigen. Ein einvernehmliche anderweitige Regelung ist damit nicht ausgeschlossen.

    Sie möchte ihren Anteil der Kaution vom Vermieter wiederbekommen. Eine Beweisführung dürfte da ziemlich hoffnungslos sein.
    Wie die Kautionszahlung bei Abschluß des Mietvertrages überhaupt gelaufen ist. Wer wieviel gezahlt hat und wer die Nachweise verwaltet ist hier nicht festzustellen.
    Mehr kann ich dazu nicht sagen. Notfalls muß ein Anwalt aufgesucht werden.

  • ich habe es befürchtet :(
    Vielen Dank für die Antworten!


    Mache Dir mal die Mühe und suche hier die Beiträge über WGs (wenn Du graue Haare bekommen möchtest).:mad:

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