Hallo,
ich bin ein "Neumieter" und habe jetzt ein Frage zur Nebenkostebarechnung.
Situation:
- Einzug 01.08.2013,
- Nebenkostenabrechnung 2013 am 02.01.2015 erhalten.
- Zeitraum 15.06.2013 (!) bis 31.12.2013.
Nun haben wir unseren Vermietern geschrieben das die Nebenkostenabrechnung nach der Frist 31.12.2014 zugegangen ist und somit falsch ist. Wie werden nicht zahlen.
Das Guthaben aus VZ 2013 soll mit 2014 verrechnet werden.
Heute kam ein Schreiben das wir doch zahlen müssen weil ja der Abrechnungszeitraum von 01.08.2013 bis 31.07.2014 wäre und sie somit Fristgerecht abgerechnet hätten.
Stimmt das?
Hätten Sie dann nicht vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 abrechnen müssen?
Alle anderen Mieter (auch in 2013 eingezogen - nach Sanierung) haben ebenfalls die Abrechnung erst am 02.01.2015 bekommen.
Kenne mich hier nicht aus...
Müssen wir zahlen ?
Würde dann aber verlangen das ab Einzug (01.08.2013) und nicht ab Fertigstellung (15.06.2013) eine neue Abrechnung erstellt wird.
Grüße Waldpapa