Vermieter verlangt streichen - steht nicht im Vertrag!

  • Hallo,
    ziehe zum 01.04.15 aus meiner jetzigen Wohnung aus.
    Am Mittwoch war die Vermieterin (dieser gehört die Wohnung nicht sondern Ihrem Sohn, dieser wohnt aber zu weit weg um sich selbst darum zu kümmern. Außerdem ist er erst seit 2013 mein Vermieter, hier fand ein Wechsel statt. Ich wohne dort seit 2011) bei mir um die potenziellen Nachmieter kennen zu lernen.
    Ich habe eine Wand im SZ lila und im WZ eine Wand grün.
    Die Vermieterin will, dass diese Wände weiß gestrichen werden, obwohl beide Nachmieter sagen, ihnen würden die Farben gefallen bzw sie würden selbst streichen.
    Sie beharrt darauf, dass ich streiche, weil dann kan Sie es vom nächsten Mieter wieder verlangen.
    Allerdings steht in meinem Mietvertag absolut gar nichts von Schönheitsrep. oder Streichen. Nichts was überhaupt mit renovierungen zu tun hat.
    Muss ich denn dann überhaupt streichen?
    Mir würde kein Zacken aus der Krone fallen - klar, aber die Farbe kostet auch.
    Würde mich über ehrliche, nette und sinnvolle Antworten freuen.
    Danke :)
    Nadja

  • Der Bundesgerichtshof nimmt Mieter in die Pflicht. Sie müssen die Wohnung beim Auszug nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in neutralen, hellen Farben streichen. Ein Mieter, der einzelne Wände bunt gestaltet, muss nun für die Malerkosten aufkommen.

    Klar kostet die Farbe für Sie Geld, das würde sie auch für Ihren Vermieter kosten.

  • Muss ich denn dann überhaupt streichen?

    Ich kann mich der Meinung von Tom28 nur anschließen. Lila hat schon sein Gschmäckle. Da würde kein Atheist mehr einziehen.
    Billiger gehts nur noch mit "wegzaubern" :rolleyes:

  • Hallo Nadja,

    ich sehe die Sache anders, denn nach dem Gesetz ist grundsätzlich erstmal der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig.
    Hierunter fällt auch das Tapezieren und Streichen der Wände. Der Vermieter kann jedoch über den Mietvertrag diese Pflicht auf den
    Mieter abwälzen. Wenn in Deinem Mietvertrag tatsächlich gar nichts zur Renovierungspflicht steht, hat der Vermieter es offenbar
    versäumt, diese auf Dich zu übertragen und er muss auf eigene Kosten renovieren. Nachzulesen auch im Mietrechtslexikon:

    Mietrecht - alles zu den Sch

    Die Aussage, dass in "neutralen und hellen Farben" gestrichen werden muss, stimmt meiner Ansicht nach nur dann, wenn die Renovierungspflicht wirksam auf den Mieter übertragen wurde.

    Schöne Grüße, Blümchen

  • Vielen Dank Bĺümchen und Berny für eure Antworten.
    Also das Übergabeprotokoll ist komplett leer, sowohl das vom ersten Vermieter als auch das vom jetzigen.
    Der jetzige eigentliche Vermieter hat die Wohnung noch nie gesehen und dessen Eltern am Mittwoch zum zweiten Mal.
    Mir geht es auch nicht um die Kosten, aber ums Prinzip.
    Warum soll ich es machen wenn ich nicht muss & wenn die Nachmieter mit der Farbe einverstanden sind..

  • Vielen Dank Bĺümchen und Berny für eure Antworten.
    Also das Übergabeprotokoll ist komplett leer, sowohl das vom ersten Vermieter als auch das vom jetzigen.
    Der jetzige eigentliche Vermieter hat die Wohnung noch nie gesehen und dessen Eltern am Mittwoch zum zweiten Mal.
    Mir geht es auch nicht um die Kosten, aber ums Prinzip.
    Warum soll ich es machen wenn ich nicht muss & wenn die Nachmieter mit der Farbe einverstanden sind..


    Mit dem Nachmieter hast Du nichts zu tun. Ich würde die Mietsache weiss streichen und sie besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben.

  • Der Bundesgerichtshof nimmt Mieter in die Pflicht. Sie müssen die Wohnung beim Auszug nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in neutralen, hellen Farben streichen ...

    ... wenn sie die Wohnung in neutraler Dekoration übernommen haben.

    Aus dem Urteil v. 6.11.2013, VIII ZR 416/12


    Der Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, den viele Mietinteressenten nicht akzeptieren und der es praktisch unmöglich macht, die Wohnung neu zu vermieten.


  • Sie beharrt darauf, dass ich streiche, weil dann kan Sie es vom nächsten Mieter wieder verlangen.

    Allerdings steht in meinem Mietvertag absolut gar nichts von Schönheitsrep. oder Streichen. Nichts was überhaupt mit renovierungen zu tun hat.

    Muss ich denn dann überhaupt streichen?

    Nein.

    Wenn sie Schönheitsreparaturen vom nächsten Mieter verlangen will soll sie das a) vertraglich vereinbaren und b) gefälligst selbst streichen/renovieren.

  • Vielen Dank nochmals für die Antworten.
    Ich habe die Wohnung damals nicht in neutraler Dekoration übernommen. Ich musste Wandtattoos entfernen und ausweißen. Nur habe ich von damals auch kein Übergabe Protokoll & der neue Vermieter hat die Wohnung ja erst übernommen als ich schon 2 Jahre drin war.
    Ich werde sie aber definitiv mit dem Mietvertrag konfrontieren, dass eben nichts vereinbart wurde.
    Mit dem Nachmieter habe ich insofern auch zu tun, weil ich mir diesen selber suchen musste. Klar das mit den Farben, da habe ich nichts mit ihm zu tun - eigentlich, weil ich eben der Meinung auch bin, wenn ihm die Farben gefallen, warum dann drüber weißen.... Sie kann ja dann ins Übergabeprotokoll schreiben, dass geweißt wurde..

  • Es spielt keine Rolle, ob Schönheitsreparaturen wirksam oder überhaupt vereinbart wurden.
    Das Streichen von Wänden in unüblichen Farben hat mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun sondern mit "Sachbeschädigung". Diese hat der Mieter zu beseitigen oder die Kosten für die Beseitigung zu tragen. BGH: Az.: VIII ZR 416/12

    Und jetzt kommt der Hammer: Hat der Mieter z. B. in einem Zimmer nur eine Wand "beschädigt", z. b. eine Rosa Viereck um das Bett gemalt, und die anderen Wände sind weiß, muss er dennoch das ganze Zimmer streichen, da man es sonst sieht, dass nur eine Wand nachgestrichen wurde. Dies ist für den Vermieter unzumutbar.

    Auch unzulässig: Muster an den Wänden (Vierecke, Striche), Wände nur partiell streichen (z. b. nur bis 2/3 der Höhe der Wand), nur eine Wand eines Zimmers, etc.
    Alle Wände eines Zimmers müssen einheitlich und unifarben in gedeckten neutralen Tönen sein.
    Hinterlässt man die Wohnung nicht so, sondern mit "Sachbeschädigung", darf man den Pinsel schwingen oder einen Maler bezahlen, denn Sachbeschädigung muss der Vermieter nicht hinnehmen. Auch ohne eine (wirksame oder unwirksame) Vereinbarung zu SchönReps im MV.

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