Neue Heizung - muss der Mieter dazulegen?

  • Hallo erstmal,

    ich bin der Andreas und der Nachbar eines älteren Ehepaares das keine Internet hat und ständig gefragt wird, ob ich mal was für Sie im Internet nach schauen könnte *arrrrg.. ;)
    Ich habe leider keine Ahnung von diesem Thema, auch wenn mir die antwort schon gedanklich klar ist, frage ich trotzdem mal.

    Und zwar besitzen sie ein Haus (Bj. 1960-1970) ca. 150qm, mit einer kleinen Mietwohnung ca. 60qm (=210qm).
    Jetzt ist Heizung (Luftwärmetauscher) kaputt gegangen und eine neue musste her.
    Die frage ist, kann der Mieter dazu verpflichtet werden, etwas dazu zu steuern? Wenn ja wieviel?
    Gibt es da ein auszug zum ausdrucken den ich als beweis mit zu den rüber nehmen kann?

    Nachtrag:
    Das Haus hat 2 Heizungen, eine Ölheizung die nur angeschaltet wird, bzw. sich von alleine anschaltet, wenn es draussen zu kalt für den Luftwärmetauscher ist.

    vielen Dank im voraus..!

    Viele Grüße Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Tempel (26. Februar 2015 um 19:58)

  • Das ist ganz einfach und verständlich.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

  • Hallo Andreas,
    die Heizungsanlage gehört immer zur Immobilie und ist i.d.R. Eigentum des Hauseigentümers. Es gibt jedoch (seltene) Ausnahmen, bspw. Fernheizung oder Leasing/"Wärmecontracting".
    Der Mieter hat ausser dem Nutzen, was ja in der Grundmiete enthalten ist, nichts mit der Heizungsanlage zu tun. Dass ein Mieter kostenmässig an der Anschaffung oder Reparatur daran beteiligt wird, wäre m.E. rechtswidrig. Eine diesbzgl. Rechtsvorschrift ausser der genannten kenne ich (auch) nicht.

  • Zitat

    Jetzt ist Heizung (Luftwärmetauscher) kaputt gegangen und eine neue musste her.
    Die frage ist, kann der Mieter dazu verpflichtet werden, etwas dazu zu steuern?

    Nein. Den Auszug zum ausdrucken hat Kolinum genannt.

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