Beiträge von Tempel

    Hallo erstmal,

    ich bin der Andreas und der Nachbar eines älteren Ehepaares das keine Internet hat und ständig gefragt wird, ob ich mal was für Sie im Internet nach schauen könnte *arrrrg.. ;)
    Ich habe leider keine Ahnung von diesem Thema, auch wenn mir die antwort schon gedanklich klar ist, frage ich trotzdem mal.

    Und zwar besitzen sie ein Haus (Bj. 1960-1970) ca. 150qm, mit einer kleinen Mietwohnung ca. 60qm (=210qm).
    Jetzt ist Heizung (Luftwärmetauscher) kaputt gegangen und eine neue musste her.
    Die frage ist, kann der Mieter dazu verpflichtet werden, etwas dazu zu steuern? Wenn ja wieviel?
    Gibt es da ein auszug zum ausdrucken den ich als beweis mit zu den rüber nehmen kann?

    Nachtrag:
    Das Haus hat 2 Heizungen, eine Ölheizung die nur angeschaltet wird, bzw. sich von alleine anschaltet, wenn es draussen zu kalt für den Luftwärmetauscher ist.

    vielen Dank im voraus..!

    Viele Grüße Andreas

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