Maklergebühren werden im Mietvertrag auf Mieter umgelegt

  • Hallo,

    wir wollen zum 15.04.2015 in eine neue Wohnung ziehen. Heute habe ich den vorläufigen Mietvertrag bekommen und musste feststellen, dass in einem Absatz steht, dass die Maklergebühren vom Mieter bezahlt werden müssen.

    Da meines Wissens aber seit 01.01.2015 gilt, dass die Maklergebühren vom Besteller (Vermierter) getragen werden müssen, frage ich mich, ob dieser Absatz überhaupt zulässig ist.

    Vielleicht kann mir da ja jemand helfen.

    VIelen Dank!
    Olli

  • Hallo,

    Zitat

    Da meines Wissens aber seit 01.01.2015 gilt, dass die Maklergebühren vom Besteller (Vermierter) getragen werden müssen, frage ich mich, ob dieser Absatz überhaupt zulässig ist.

    wie oft denn noch...
    Die Frage wird fast täglich gestellt. Ansonsten hilft Google.

    Wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass es das Gesetz schon gibt?

    Nein, es gibt kein derartiges Gesetz.
    Wenn Du ab und zu mal einen Blick in die Tageszeitungen werfen würdest, hättest Du gestern oder heute gelesen, dass das Gesetz ca. im Juni verabschiedet wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger,

    danke für die schnelle und nett formulierte Antwort...wenn ich über google eine eindeutige Antwort gefunden hätte, hätte ich bestimmt nicht hier nachgefragt. Auf den gängigen Immo-Seiten gab es immer nur die Aussage "gilt ab 2015".

    Aber Danke für die Info

  • Zitat

    wenn ich über google eine eindeutige Antwort gefunden hätte, hätte ich bestimmt nicht hier nachgefragt.

    Nichts für ungut, aber wenn Du die Google-Treffer auch mal durchliest, würdest Du auch eine Antwort finden. Zumal die Politik am gestrigen Tag die Entscheidung hierzu getroffen hat und die Tageszeitungen voll davon sind.

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    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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