Hallo,
wir wollen zum 15.04.2015 in eine neue Wohnung ziehen. Heute habe ich den vorläufigen Mietvertrag bekommen und musste feststellen, dass in einem Absatz steht, dass die Maklergebühren vom Mieter bezahlt werden müssen.
Da meines Wissens aber seit 01.01.2015 gilt, dass die Maklergebühren vom Besteller (Vermierter) getragen werden müssen, frage ich mich, ob dieser Absatz überhaupt zulässig ist.
Vielleicht kann mir da ja jemand helfen.
VIelen Dank!
Olli