Neubau (noch) ohne Internetanschluss und Rauchmelder

  • Hallo zusammen,

    ich bin hier auf das Forum gestoßen da sich durch meine Recherche viele Fragen geklärt haben.

    Nun habe ich folgende Situation:
    Wir wohnen seid kurzem in einer neuen Wohnung. Neubau, Mehrfamilienhaus. Die Wohnung hat mehrere Mängel:

    1. Der Anschluss für Internet/Telefon ist nicht fertig. Der Hausanschluss im Keller ist noch nicht vorhanden.

    Kann ich vom Vermieter verlangen, für die Übergangszeit von vorraussichtlich mehreren Wochen einen Webstick zu bezahlen? Ich brauche das Internet für die Schule/Arbeit.

    2. Es sind noch keine Rauchmelder installiert. Wie lange gilt die Frist, bis wann Rauchmelder montiert werden müssen? Wir sind schon fest eingezogen.


    Danke & Liebe Grüße
    offline -.-

  • Zitat

    1. Der Anschluss für Internet/Telefon ist nicht fertig. Der Hausanschluss im Keller ist noch nicht vorhanden.

    Ist dieser Anschluss eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Wohnung?

    Zitat


    2. Es sind noch keine Rauchmelder installiert. Wie lange gilt die Frist, bis wann Rauchmelder montiert werden müssen? Wir sind schon fest eingezogen.

    Das hängt von dem Bundesland ab, in dem Du wohnst. Hier hilft Google.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist dieser Anschluss eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Wohnung?


    Das hängt von dem Bundesland ab, in dem Du wohnst. Hier hilft Google.

    Davon gehe ich aus! Ich schaue aber heute mittag nochmal genau nach.

    Ich wohne in Ba-Wü aber ich suche mal selber!

  • Ab 2015 gilt in Baden-Württemberg eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für Neu und Bestandsbauten. Neubauten müssen ab sofort mit Rauchmelder ausgerüstet sein. Für bestehende Wohnungen/Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014.

  • Ab 2015 gilt in Baden-Württemberg eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für Neu und Bestandsbauten. Neubauten müssen ab sofort mit Rauchmelder ausgerüstet sein. Für bestehende Wohnungen/Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014.


    Gilt oder galt...?

  • Genau so sehe ich das auch. Wir wohnen seit 2 Wochen in der Wohnung und es wurden noch keine Rauchmelder installiert.
    Der Breitbandanschluss ist klarer Bestandteil der Wohnung. Es kann aber noch einige Wochen dauern, bis dieser zur Verfügung steht. Der Anbieter berechnet mirmitr 35€ im Monat, kann ich die kosten dem Vermieter in Rechnung stellen? Kann ich eine Übergangslösung nutzen (z.B. Webstick) und dem Vermieter in Rechnung stellen?
    Mfg

  • Wir wohnen seit 2 Wochen in der Wohnung und es wurden noch keine Rauchmelder installiert.
    Da wird wohl gleich die Welt einstürzen. Besser, Sie packen schon mal die Koffer

    Übrigens lesen Sie mal hier:

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Warum Sie so eine mangelhafte Wohnung überhaupt beziehen, wissen nur Sie selbst. Mein Verstand endet leider etwas vorher.

    Der Anbieter berechnet mirmitr 35€ im Monat, kann ich die kosten dem Vermieter in Rechnung stellen?

    Na, selbstverständlich. Was Sie nicht nutzen können, müssen Sie auch nicht zahlen. Ich würde die Zahlung sofort bis zur Verfügbarkeit einstellen. Teilen Sie das Ihren Vermieter aber ordentlich mit; nicht mit SMS und solch Zeug.

    Kann ich eine Übergangslösung nutzen (z.B. Webstick) und dem Vermieter in Rechnung stellen?

    Das würde ich eher verneinen wollen.

  • Kann ich vom Vermieter verlangen, für die Übergangszeit von vorraussichtlich mehreren Wochen einen Webstick zu bezahlen? Ich brauche das Internet für die Schule/Arbeit.
    2. Es sind noch keine Rauchmelder installiert. Wie lange gilt die Frist, bis wann Rauchmelder montiert werden müssen? Wir sind schon fest eingezogen.


    Jooo, kannste alles verlangen - um auf der Liste der Miete-zu-erhöhenden-Aspiranten gaanz oben zu erscheinen...

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