Nebenkostenabrechung an falsche Adresse

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem, mit dem ich mich seit Monaten rumärgere und hoffe, dass mir hier eventuell geholfen werden kann.

    Grundlegende Infos (grob beschrieben)
    Es geht um eine, bei mir NICHT angekommende Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2013, woraus sich Forderungen ergeben haben, denen ich nachgekommen bin.
    Nun geht es darum, die Verfahrenskosten zu tragen, die ich ausdrücklich ablehne. (siehe Unten meine Begründung)

    Folgender Sachverhalt:
    - Ich habe zum 31.05.2013 meine Wohnung in Berlin fristgerecht gekündigt inkl. Mitteilung meiner Verzugsadresse -> Kündigungsbestätigung an meine neue Adresse eingegangen
    - Nachsendeauftrag für ein halbes Jahr an die neue Adresse
    - 1 Jahr Auslandsaufenthalt 01.07.2013 – 01.07.2014
    - Seit der Kündigungsbestätigung, kein weiteres Dokument vom Vermieter an meine Verzugsadresse eingegangen

    Aber Dann…
    - August 2014 Mahnung vom Amtsgericht erhalten, dass ich irgendwas Zahlen soll, ohne Info um was es geht
    - Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich nicht weiß um was es geht
    - dann Zahlungsaufforderung zwecks Nebenkostenabrechnung 2013, angeblich zugestellt im März 2014 -> !!!zur alten Adresse in Berlin!!!
    - Forderung nachgekommen mit dem Hinweis, dass ich evtl. Verfahrenskosten nicht tragen werde, da ich zum Zeitpunkt der Zustellung, seit 10 Monaten nicht mehr Wohnhaft in Berlin bin und darüber hinaus NIE eine Nebenkostenabrechnung an meine Verzugsadresse erhalten habe (diese war dem Vermieter bekannt)

    Nun argumentieren die Anwälte des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung fristgerecht an die Berliner Adresse zugestellt worden ist und ich dementsprechend die Verfahrenskosten zu tragen habe.

    /////////////////
    Meine Frage hierzu. Darf der Vermieter überhaupt vertrauliche Post (da ja evtl. mein Name drauf steht) an eine falsche Adresse schicken?
    /////////////////

    Ich sehe nicht ein, zusätzlich noch die Verfahrenskosten zu tragen, denn der Fehler liegt eindeutig nicht bei mir! Habe ich da überhaupt Chancen? Oder sitzen die Typen wiedermal am längeren Hebel?

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem, mit dem ich mich seit Monaten rumärgere und hoffe, dass mir hier eventuell geholfen werden kann.

    Grundlegende Infos (grob beschrieben)
    Es geht um eine, bei mir NICHT angekommende Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2013, woraus sich Forderungen ergeben haben, denen ich nachgekommen bin.
    Nun geht es darum, die Verfahrenskosten zu tragen, die ich ausdrücklich ablehne. (siehe Unten meine Begründung)

    Folgender Sachverhalt:
    - Ich habe zum 31.05.2013 meine Wohnung in Berlin fristgerecht gekündigt inkl. Mitteilung meiner Verzugsadresse -> Kündigungsbestätigung an meine neue Adresse eingegangen
    - Nachsendeauftrag für ein halbes Jahr an die neue Adresse
    - 1 Jahr Auslandsaufenthalt 01.07.2013 – 01.07.2014
    - Seit der Kündigungsbestätigung, kein weiteres Dokument vom Vermieter an meine Verzugsadresse eingegangen

    Aber Dann…
    - August 2014 Mahnung vom Amtsgericht erhalten, dass ich irgendwas Zahlen soll, ohne Info um was es geht
    - Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich nicht weiß um was es geht
    - dann Zahlungsaufforderung zwecks Nebenkostenabrechnung 2013, angeblich zugestellt im März 2014 -> !!!zur alten Adresse in Berlin!!!
    - Forderung nachgekommen mit dem Hinweis, dass ich evtl. Verfahrenskosten nicht tragen werde, da ich zum Zeitpunkt der Zustellung, seit 10 Monaten nicht mehr Wohnhaft in Berlin bin und darüber hinaus NIE eine Nebenkostenabrechnung an meine Verzugsadresse erhalten habe (diese war dem Vermieter bekannt)

    Nun argumentieren die Anwälte des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung fristgerecht an die Berliner Adresse zugestellt worden ist und ich dementsprechend die Verfahrenskosten zu tragen habe.

    /////////////////
    Meine Frage hierzu. Darf der Vermieter überhaupt vertrauliche Post (da ja evtl. mein Name drauf steht) an eine falsche Adresse schicken?
    /////////////////

    Ich sehe nicht ein, zusätzlich noch die Verfahrenskosten zu tragen, denn der Fehler liegt eindeutig nicht bei mir! Habe ich da überhaupt Chancen? Oder sitzen die Typen wiedermal am längeren Hebel?

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    Hallo,

    wie wäre es denn mal einen Anwalt aufzusuchen und mal nicht verlieren?

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Herr BHShuber,

    wie wäre es denn mal, nicht gleich so vorwurfsvoll zu schreiben?

    Fängt ja super an hier. Hätte ja sein können, dass mir jemand sagt: "Okay, wenn Du Dir einen Anwalt suchst, stehen deine Chancen nicht schlecht" oder "Sieht nicht so gut aus für Dich".

    Klasse, Danke BHShuber

  • Hallo,

    wenn du sicher beweisen kannst, dass du dem Vermieter deine neue Adresse gegeben hast (da reicht eine Email oder eine SMS nicht), dann hätte der Vermieter die Kosten zu vertreten. Dann hast du eher gute Karten.

    Wenn du es nicht beweisen kannst, dann stehen deine Chancen eher schlecht. Dann hatte der Vermieter gar keine andere Wahl, als an die alte Adresse, mit Hoffnung auf einen Nachsendeantrag, zu verschicken.

    Du könntest natürlich auch einfach darauf hoffen, dass die Gegenseite dich nicht verklagt, wenn du nicht zahlst. Auch für die ist die Sache nicht sicher.

    Um wieviel Geld geht es denn?

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    danke zunächst einmal für die schnellen Antworten.

    Meine Verzugsadresse habe ich per Email mitgeteilt auf Wunsch des Vermieters, da ich zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung nicht vor Ort sein konnte. Dementsprechend wurde auch meine Kündigungsbestätigung an diese versandt.

    Nach Rückkehr meines Auslandsaufenthaltes, habe ich auch mehrmals versucht, den Vermieter telefonisch (Callcenter) bzw. per Email zu kontaktieren, mit dem Hinweis, dass im Falle austehender Forderungen, bitte sämtliche Dokumente an meine Verzugsadresse zu senden sind. Mir war bewußt, dass ich für den Zeitraum noch eine Nebenkostenabrechung hätte erhalten müssen. Leider konnte mir weder telefonisch jemand Auskunft geben, noch wurde auf meine Anfragen per Email reagiert. Bis eines Tages das erste Mahnschreiben an meine neue Adresse gegangen ist.

    Es handelt sich hierbei mittlerweile um einen Betrag um die 250,00€. Also im Endeffekt schon mehr, als die eigentliche Forderung. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es bei meiner Geschichte nicht um einen Einzelfall handelt, was den Grundsätzlichen Umgang des Vermieters mit seinen Mietern angeht. Man braucht diesen nur Googlen und weiß woran man ist. :(

    Nun ja, hört sich leider nicht so gut an. :/

    Danke Dir trotzdem.

  • Darf ich hier eigentlich den Vermieter (das Unternehmen) beim Namen nennen bzw. Links Posten mit Bewertungen? Es handelt sich nämlich um ein Unternehmen, welches innerhalb küzester Zeit mehrfach Ihren Namen gewechselt hat und nach meinen Erfahrungen wirklich unseriös arbeitet.

  • Da das Verfahren bereits bei Gericht anhängig ist, erfragen Sie dort das Erforderliche.

    Hallo Kolinum,

    das habe ich bereits mehrfach versucht. Das Amtsgericht in Berlin vertröstet mich jedesmal mit dem Hinweis, dass ich schriftlich Stellung beziehen kann. Mittlerweile habe ich allein Versandkosten im 2-Stelligen Bereich, die ich liebend gerne dem Vermieter aufdrücken würde wollen. Das ganze ist eine Farce.

    Danke Dir.

  • Hallo,

    ich habe da nochmal eine Frage bzgl. der Aussage, dass die Mitteilung der Verzugsadresse per Email nicht ausreichend sein soll.
    Kann mir jemand diese Aussage bestätigen? Leider konnte ich nichts darüber in Erfahrung bringen.

    Als einzigen Beweis habe ich lediglich den Email-Schriftverkehr, wobei der Vermieter mich auffordert, Ihm die Verzugadresse mitzuteilen, was ich auch getan habe.

    Danke schonmal im Voraus.

  • Nun argumentieren die Anwälte des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung fristgerecht an die Berliner Adresse zugestellt worden ist und ich dementsprechend die Verfahrenskosten zu tragen habe.

    Die Anwälte müssen den Beweis führen, das Ihnen die Abrechnung fristgemäß zugegangen ist.

    Sie müssen den Beweis führen, das die neue Adresse dem Vermieter zugegangen ist.
    Ob eine E-Mail reicht, kann hier nicht beurteilen. Deswegen stoßen Sie hier ins Leere.

  • Zitat


    ich habe da nochmal eine Frage bzgl. der Aussage, dass die Mitteilung der Verzugsadresse per Email nicht ausreichend sein soll.

    Das hat im Zweifel ein Richter zu entscheiden.
    Aber: Wie willst Du nachweisen, dass der Vermieter diese E-Mail tatsächlich erhalten hat? Vielleicht ist die Mail im Nirvana verschwunden, oder im Spamordner des Vermieters?

    Geht die Sache vors Gericht, musst Du nachweisen, dass der Vermieter die E-Mail bekommen hat. Das ist praktisch unmöglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    die Aufforderung kam vom Vermieter per Mail. Daraufhin meine Antwort mit der Verzugsadresse. Anschließend wurde mir die Kündigungsbestätigung an meine neue Andresse versandt.

    Für mich ist dies einleuchtend.

    Einmal editiert, zuletzt von quasi (23. Februar 2015 um 14:10)

  • Daraufhin meine Antwort mit der Verzugsadresse. Anschließend wurde mir die Kündigungsbestätigung an meine neue Andresse versandt. Für mich ist dies einleuchtend.


    Du sagst es. Wo ist denn das wirkliche Problem?

  • Das Problem ist, dass ich bereits 4 Schreiben aufgesetzt habe, in denen ich dem Amtsgericht genau diese Problematik erläutert habe, mit sämtlichen Kopien, usw. Trotz alledem beharren die Anwälte des Vermieters darauf, dass irgendein Hausmeister die Nebenkostenabrechnung fristgemäß in den Briefkasten der "alte Adresse" gesteckt hat und ich somit die aufgelaufenden Verfahrenskosten zu tragen habe. Kein einziger Wortlaut darüber, dass der Vermieter anzweifelt, dass ich meine Verzugsadresse angegeben hab oder nicht.

    Ich bin mir dementsprechend einfach nicht sicher, ob einfach darauf lauern soll, bis das Amtsgericht eine Entscheidung getroffen hat, oder ob ich mir doch nochmal einen Anwalt zu Rate ziehe. Das geht seit Monaten hin und her.

    Einmal editiert, zuletzt von quasi (23. Februar 2015 um 15:52)

  • Hallo Kolinum,

    das habe ich bereits mehrfach versucht. Das Amtsgericht in Berlin vertröstet mich jedesmal mit dem Hinweis, dass ich schriftlich Stellung beziehen kann. Mittlerweile habe ich allein Versandkosten im 2-Stelligen Bereich, die ich liebend gerne dem Vermieter aufdrücken würde wollen. Das ganze ist eine Farce.

    Danke Dir.

    Hallo,

    und genau deswegen sollte man sich hier einen Anwalt mit ins Boot holen, der bekommt die erforderlichen Auskünfte und bezieht Stellung im Namen des Mandanten, ahh noch was, bitteschön gern geschehen.

    Gruß

    BHShuber

  • ... das werde ich dann wohl oder übel tun müssen.


    Richtig, es "muss" einen Verhandlungstermin mit Beschluss geben, denn Schreibstuben entscheiden nicht.

  • Trotz alledem beharren die Anwälte des Vermieters darauf, dass irgendein Hausmeister die Nebenkostenabrechnung fristgemäß in den Briefkasten der "alte Adresse" gesteckt hat und ich somit die aufgelaufenden Verfahrenskosten zu tragen habe.

    Hallo,

    was sollen die Anwälte des Vermieters auch anderes tun, als gebetsmühlenartig immer wieder den gleichen Mist zu erzählen.

    Wenn du die Kündigungsbestätigung an deine neue Adresse gesandt bekommen hast und dies nachweisen kannst (das Schriftstück wirst du wohl noch haben), dann hast du doch alles was du brauchst.

    Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich dieses Schreiben noch als Beweisstück einreichen. Besser einen Anwalt einschalten. Wenn du das Verfahren gewinnst, muss der Vermieter deinen Anwalt sowieso bezahlen. Du mußt allerdings in Vorkasse gehen und es gibt immer ein Prozeßrisiko in unsere Bananen Republik Deutschland.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • H Hamburg:

    "was sollen die Anwälte des Vermieters auch anderes tun, als gebetsmühlenartig immer wieder den gleichen Mist zu erzählen."
    - Richtig, sie tun es i.A. ihres Mandanten.

    "Wenn du die Kündigungsbestätigung an deine neue Adresse gesandt bekommen hast und dies nachweisen kannst (das Schriftstück wirst du wohl noch haben), dann hast du doch alles was du brauchst."
    - Auch den Briefumschlag zu verwahren könnte kein Fehler sein.

    "Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich dieses Schreiben noch als Beweisstück einreichen."
    - und zwar in Kopie(n).

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