Hallo,
ich habe folgendes Problem, mit dem ich mich seit Monaten rumärgere und hoffe, dass mir hier eventuell geholfen werden kann.
Grundlegende Infos (grob beschrieben)
Es geht um eine, bei mir NICHT angekommende Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2013, woraus sich Forderungen ergeben haben, denen ich nachgekommen bin.
Nun geht es darum, die Verfahrenskosten zu tragen, die ich ausdrücklich ablehne. (siehe Unten meine Begründung)
Folgender Sachverhalt:
- Ich habe zum 31.05.2013 meine Wohnung in Berlin fristgerecht gekündigt inkl. Mitteilung meiner Verzugsadresse -> Kündigungsbestätigung an meine neue Adresse eingegangen
- Nachsendeauftrag für ein halbes Jahr an die neue Adresse
- 1 Jahr Auslandsaufenthalt 01.07.2013 – 01.07.2014
- Seit der Kündigungsbestätigung, kein weiteres Dokument vom Vermieter an meine Verzugsadresse eingegangen
Aber Dann…
- August 2014 Mahnung vom Amtsgericht erhalten, dass ich irgendwas Zahlen soll, ohne Info um was es geht
- Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich nicht weiß um was es geht
- dann Zahlungsaufforderung zwecks Nebenkostenabrechnung 2013, angeblich zugestellt im März 2014 -> !!!zur alten Adresse in Berlin!!!
- Forderung nachgekommen mit dem Hinweis, dass ich evtl. Verfahrenskosten nicht tragen werde, da ich zum Zeitpunkt der Zustellung, seit 10 Monaten nicht mehr Wohnhaft in Berlin bin und darüber hinaus NIE eine Nebenkostenabrechnung an meine Verzugsadresse erhalten habe (diese war dem Vermieter bekannt)
Nun argumentieren die Anwälte des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung fristgerecht an die Berliner Adresse zugestellt worden ist und ich dementsprechend die Verfahrenskosten zu tragen habe.
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Meine Frage hierzu. Darf der Vermieter überhaupt vertrauliche Post (da ja evtl. mein Name drauf steht) an eine falsche Adresse schicken?
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Ich sehe nicht ein, zusätzlich noch die Verfahrenskosten zu tragen, denn der Fehler liegt eindeutig nicht bei mir! Habe ich da überhaupt Chancen? Oder sitzen die Typen wiedermal am längeren Hebel?
Vielen Dank schonmal im Voraus!