Wie kann ich Wohnungsbesichtigung umgehen? Dringend!

  • Hallo,
    vor einigen Wochen ist mein Vermieter gestorben. Am Freitag klingelten seine Nichte und seine 2 Neffen bei mir und sagten sie sind die Erben und möchten die Wohnung besichtigen.
    Ich versuchte da rauszukommen (Gründe weiter unten) aber die haben mich in Grund und Boden geredet und waren recht frech.....wir haben uns erstmal geeinigt auf einen Termin in 14 Tagen.

    Nun ist es so, ich habe eine psychische Krankheit und habe panische Angst und kann niemanden zu mir reinlassen. Mir geht es momentan sehr schlecht, ich bin in einer Klinik angemeldet und warte jeden Tag auf die Aufnahme.
    Ich kann kaum noch schlafen und essen, ich habe soviel Angst vor dem Termin, das schaffe ich nicht, ich werde hinterher mich wundschrubben und es wird immer noch nicht genug sein.

    Kann ich das irgendwie umgehen? Ich weiß sie haben das Recht. Aber ich sagte ihnen auch dass ich sowieso ausziehen will, lieber gestern als morgen und dann können sie die Wohnung immer noch sehen.
    Miete wollen sie sowieso nicht erhöhen, ich bin sauber ordentlich, ich könnte ihnen Fotos machen, also so ein dringender berechtigter Grund wäre es dann doch nicht um beim rechtlichen zu bleiben.
    Muß kurz schluss machen, melde mich noch mal. Evtl. weiß jemand scon was?!
    LG tiffany

  • Das Problem? Ich kann und möchte sie nicht reinlassen, da wollen die zu viert kommen.
    Ich möchte das irgendwie umgehen können. Es wird mir niemand nachempfinden können aber es
    ist so als ob ich das nicht bewältigen kann, ich habe hinterher Panikanfälle, die sind aber nicht nach einem Tag weg.

  • ....wir haben uns erstmal geeinigt auf einen Termin in 14 Tagen.

    Das war richtig. Anmelden muß sich der Besuch schon.

    Kann ich das irgendwie umgehen?

    Nein, im Mietrecht sind Krankheiten aller Art nicht vorgesehen.
    Wenn Sie sich schon zum Termin geeinigt haben, dann ist es gut.
    Sie haben also noch genügend Zeit, Ihre Wohnung aufzuräumen und eventuell eine bestimmte Sorte an Zimmerpflanzen zu verstecken.
    Eine Anfertigung von Fotos bedarf Ihrer ausdrücklichen Genehmigung.
    Sie können auch einen befreundeten Menschen bei der Besichtigung einladen.

  • Zitat

    Am Freitag klingelten seine Nichte und seine 2 Neffen bei mir und sagten sie sind die Erben und möchten die Wohnung besichtigen.

    Sagen können die viel.

    Ohne Nachweis (Grundbucheintrag) das sie rechtmäßige Eigentümer und somit Vermieter sind haben die nix zu wollen.

    Zitat

    Ich weiß sie haben das Recht

    Richtig, nachdem sie nachgewiesen haben das sie Eigentümer sind.

    Dann müssen sie aber einen triftig Grund für eine Besichtigung angeben.

    Zitat

    Kann ich das irgendwie umgehen?

    Nein.

    Rundweg berechtigte Besichtigungen der Wohnung kannst Du nicht verweigern.

    Was willst Du erst machen wenn Du gekündigt hast?

    Dann mußt Du im E-Fall 3 - 4 Besichtigungen mit Mietinteressenten dulden. Pro Monat wohlgemerkt.

    Wenn Du Probleme mit Fremden in der Wohnung hast bitte eine Person Deines Vertrauens das für Dich zu übernehmen bzw. dabei zu sein.

  • Hallo,
    vor einigen Wochen ist mein Vermieter gestorben. Am Freitag klingelten seine Nichte und seine 2 Neffen bei mir und sagten sie sind die Erben und möchten die Wohnung besichtigen.
    Ich versuchte da rauszukommen (Gründe weiter unten) aber die haben mich in Grund und Boden geredet und waren recht frech.....wir haben uns erstmal geeinigt auf einen Termin in 14 Tagen.

    Nun ist es so, ich habe eine psychische Krankheit und habe panische Angst und kann niemanden zu mir reinlassen. Mir geht es momentan sehr schlecht, ich bin in einer Klinik angemeldet und warte jeden Tag auf die Aufnahme.
    Ich kann kaum noch schlafen und essen, ich habe soviel Angst vor dem Termin, das schaffe ich nicht, ich werde hinterher mich wundschrubben und es wird immer noch nicht genug sein.

    Kann ich das irgendwie umgehen? Ich weiß sie haben das Recht. Aber ich sagte ihnen auch dass ich sowieso ausziehen will, lieber gestern als morgen und dann können sie die Wohnung immer noch sehen.
    Miete wollen sie sowieso nicht erhöhen, ich bin sauber ordentlich, ich könnte ihnen Fotos machen, also so ein dringender berechtigter Grund wäre es dann doch nicht um beim rechtlichen zu bleiben.
    Muß kurz schluss machen, melde mich noch mal. Evtl. weiß jemand scon was?!
    LG tiffany

    Hallo,

    skurril, seltsam, befremdlich was geht denn da mit dir?

    Ohne vorheriger Terminvereinbarung war es richtig die Erben wegzuschicken, so geht das nicht, dann noch wie bereits erwähnt wurde, das kann jeder behaupten, erst mit Eintrag ins Grundbuch sind die Erben berechtigt die Wohnung zu besichtigen!

    Was allerdings sehr befremdlich wirkt, wieso reagiert man in der Art, wenn man doch nichts zu verheimlichen hat oder psychisch so labil ist oder wo liegt denn für diese Panik der wahre Grund??????

    Gruß

    BHShuber

  • der wahre Grund???
    ich hatte ein schreckliches Trauma!
    Ich kann keine fremden Personen in der Wohnung aushalten. Noch dazu haben ich Panikattacken und Zwänge. Ich müßte mich und die Wohnung wund schrubben und das würde noch nicht reichen.
    Dazu sind das Bauern, schmutzig und stinkend, okay muß es auch geben, aber halt ich schon "normale" Menschen nicht aus, wie dann solche (okay die sind evtl. gesünder als ich, aber ich habe diese Krankheit nicht erfunden).
    Ic hhabe kein Recht auf Einsicht ins Grundbuch. Den Erbschein vorzeigen lassen wäre wieder so eine Konfrontation die evtl. zu nichts führen würde.
    Was ist wenn das Kind der Nichte der Erbe wäre, dürfte sie dann ihre Brüder mitbringen?

  • Hier geht es allein um Mietrecht und nichts anderes. Sie bekommen hier, trotz aller Einwände, keinen Persilschein, welcher Sie ausserhalb des Rechtes stellt.
    Ihnen bliebe nur der Klageweg bei Gericht. Könnte Ihr Trauma nur wesentlich verschlimmern.

  • der wahre Grund???
    ich hatte ein schreckliches Trauma!
    Ich kann keine fremden Personen in der Wohnung aushalten. Noch dazu haben ich Panikattacken und Zwänge. Ich müßte mich und die Wohnung wund schrubben und das würde noch nicht reichen.
    Dazu sind das Bauern, schmutzig und stinkend, okay muß es auch geben, aber halt ich schon "normale" Menschen nicht aus, wie dann solche (okay die sind evtl. gesünder als ich, aber ich habe diese Krankheit nicht erfunden).
    Ic hhabe kein Recht auf Einsicht ins Grundbuch. Den Erbschein vorzeigen lassen wäre wieder so eine Konfrontation die evtl. zu nichts führen würde.
    Was ist wenn das Kind der Nichte der Erbe wäre, dürfte sie dann ihre Brüder mitbringen?

    Hallo,

    zunächst es gibt auf Grundbuchauszüge die die Erben vorzeigen sollten und nicht du solltest um einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt ersuchen.

    Dann, sollte sich die Erben ordentlich zur Besichtigung anmelden, d. h. wie folgend zu lesen:

    Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    Wenn man den Termin nicht selber wahrnehmen möchte, dann kann vielleicht eine befreundete Person diese in Vollmacht wahrnehmen.

    Ansonsten kommt man nicht Drumherum, verwehren ist keine Lösung, der Vermieter hat das Recht die Wohnung in Anschein zu nehmen, allerdings nur berechtigte Personen, dies ist keine Sonntagnachmittagsshow!

    Gruß

    BHShuber

  • Diese stinkigen, schmutzigen Bauern sind allem Anschein nach die neuen Eigentümer Ihrer Wohnung die sehr wohl auch das Recht haben "Ihre" Wohnung zu besichtigen.
    Schon mal darüber nachgedacht das auch "Stinkige Bauern" als Vermieter und Eigentümer gesundheitliche Probleme haben könnten gerade wenn es um Mieter geht die Probleme haben bzw machen?

  • Tiffany:

    "der wahre Grund??? ich hatte ein schreckliches Trauma!"
    - Das sind Sentimentalitäten (sorry!).

    "Was ist wenn das Kind der Nichte der Erbe wäre, dürfte sie dann ihre Brüder mitbringen?"
    - Und auch noch Nachbar's Lumpi...?
    Deine Wohnung darf nach ausreichend lander vorheriger Absprache nur Dein Vermieter betreten. Sollte der bspw. verstorben sein, dann der Erbe. Der sollte Dir jedoch vorher schriftlich seine Identität/Zuständigkeit erklärt haben MIT Vorlage einer Aktivlegitimation. Erbschein reicht nicht.

  • der wahre Grund???
    ich hatte ein schreckliches Trauma!
    Ich kann keine fremden Personen in der Wohnung aushalten. Noch dazu haben ich Panikattacken und Zwänge. Ich müßte mich und die Wohnung wund schrubben und das würde noch nicht reichen.
    Dazu sind das Bauern, schmutzig und stinkend, okay muß es auch geben, aber halt ich schon "normale" Menschen nicht aus, wie dann solche (okay die sind evtl. gesünder als ich, aber ich habe diese Krankheit nicht erfunden).
    Ic hhabe kein Recht auf Einsicht ins Grundbuch. Den Erbschein vorzeigen lassen wäre wieder so eine Konfrontation die evtl. zu nichts führen würde.
    Was ist wenn das Kind der Nichte der Erbe wäre, dürfte sie dann ihre Brüder mitbringen?

    Aber das Recht Dir den Grundbuchauszug von den Leuten vorlegen zu lassen.

    Entschuldigung aber das ist allein Dein Problem und hat mit Mietrecht rein gar nichts zu tun. Da hilft nur sich Wohneigentum anzuschaffen. Aber was machst Du dann wenn das Handwerker rein müssen?

  • tiffany:

    "Dazu sind das Bauern, schmutzig und stinkend,"
    - Freu' Dich, dass es sie auch gibt, die Bauern und Landwirte.

    "aber halt ich schon "normale" Menschen nicht aus, wie dann solche"
    - Mal darüber nachgedacht, wie andere Mitbürger DICH aushalten? - Und egal, wie krank Du sein magst: eine Wohlfühlflatrate auf Erden hast Du nicht gebucht!

  • Hallo,

    ein Trauma ist ein Trauma und für Tiffany ist es ein Riesenproblem wenn "Fremde" Menschen in die Wohnung kommen.

    Rein rechtlich gibt es sicher wenig Möglichkeiten, um die Besichtigung drum herum zu kommen. Du kannst den Erben allerdings den Zutritt verweigern. Ohne deine Zustimmung dürfen sie die Wohnung nicht betreten. Ich finde den Vorschlag mit den Fotos gar nicht schlecht. Zur Not müssen sie sich einen Gerichtsbeschluss holen und mit einem Gerichtsvollzieher kommen. Das würde dir viel Zeit schaffen, die eine andere Wohnung zu suchen.

    Allerdings hast du dann ein hohes Kostenrisiko und schiebst das nur auf.

    Du mußt dir allerdings im Klaren sein, dass du auch in der neuen Wohnung solche Probleme habe wirst. Vom Umzug mal ganz abgesehen. Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass du wirklich umziehen kannst, so wie du dich beschreibst.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Eine Möglichkeit wurde hier noch nicht aufgezeigt, nämlich die, dass du den Erben die ganze Situation, inklusive eines ärtzlichen Gutachtens, schilderst. Aufgrund der vorangegangenen Unstimmigkeiten zwar unangenehm, das Thema würde in einem Gerichtsverfahren dann aber sowieso aufkommen. Dann würde ich dir trotzdem empfehlen, einen Bekannten zu bitten, die Besichtigung mit den Erben durchzuführen. Früher oder später kommst du um die Besichtigung nicht herum

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