Hallo, wohnen seit Oktober 2014 in unserer ersten Wohnung.
Heizen komplett mit Holz, auch Warm Wasser läuft über diese Heizung.
Januar 2015 hat diese den Geist aufgegeben, und ist komplett kaputt.
Seitdem ist im Keller eine Art Notfallheizung eingerichtet, diese wird mit Strom betrieben.
Unsere Vermieterin hält es nicht für nötig eine neue Heizung zu installieren und meint nun, dass wir die Kosten für den Betrieb und die bereitstellung übernehmen müssen, dieses Ding kostet am Tag 15€ Miete und der Stromverbrauch ist imens.. so ca 150kw am Tag.
Meine Frage ist nun, ob sie uns die Kosten rechtens zuschieben möchte oder nicht? Kann sie das einfach so?
Um eine Antwort würde ich mich freuen.
Glg schlangenfanger92
Kostenübernahme
-
-
-
Hallo,
ZitatUnsere Vermieterin hält es nicht für nötig eine neue Heizung zu installieren und meint nun, dass wir die Kosten für den Betrieb und die bereitstellung übernehmen müssen, dieses Ding kostet am Tag 15€ Miete und der Stromverbrauch ist imens.. so ca 150kw am Tag.
Nein, Miete müsst Ihr hierfür nicht zahlen.
Was steht denn hinsichtlich der Wärmeversorgung im Mietvertrag? Ist dort die Ofenheizung vereinbart? Wenn ja, habt ihr ggfs. auch einen Anspruch darauf.
-
Hallo,
Nein, Miete müsst Ihr hierfür nicht zahlen.
Was steht denn hinsichtlich der Wärmeversorgung im Mietvertrag? Ist dort die Ofenheizung vereinbart? Wenn ja, habt ihr ggfs. auch einen Anspruch darauf.
Ne steht leider nichts vom Ofen drin, aber es kanns doch net sein dass sie sich nicht drum kümmert und uns dann diese imensen Heizkosten, verursacht im Endeffekt durch den kaputten Ofen aufhalst, oder?
LG -
Ne steht leider nichts vom Ofen drin, aber es kanns doch net sein dass sie sich nicht drum kümmert und uns dann diese imensen Heizkosten, verursacht im Endeffekt durch den kaputten Ofen aufhalst, oder?
LGDie Vermieterin muss das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten. Dazu gehört auch der Betrieb der Heizungsanlage.
Die Kosten/Miete der Anlage müsst Ihr nicht bezahlen. Hierfür gibt es keine vertragliche Grundlage.Lenkt die Vermieterin nicht ein, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
-
Hallo, wohnen seit Oktober 2014 in unserer ersten Wohnung.
Heizen komplett mit Holz, auch Warm Wasser läuft über diese Heizung.
Das ist der Zustand (mit den daraus resultierenden relativ geringen Kosten) bei Mietbeginn, worad Ihr weiterhin Anspruch habt.
Ich würde sie per Einwurfeinschreiben auffordern, den ursprünglichen - oder zumindest kostengemäss vergleichbaren - Zustand zeitnah wiederherzustellen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!