Hallo liebe Leser,
ich bin neu hier und habe gleich mal ein etwas komplizierteres Problem (vielleicht komplizierter) smile
Im September 2011 erhielten wir ein Schreiben vom Vermieter, dass Balkons angebaut werden sollen und sich die Kaltmiete von 310,00€ auf 339,75€ erhöht. Damit waren wir einverstanden, mehr oder minder, wurde auch unterschrieben.
Jahrelang passierte nichts.
Am 16.02.2015 kommt ein Schreiben:
"Werte Mieter,
ab dem 2. Quartal 2015 wird die Anbringung der Balkonanlage erfolgen. Die Größe Ihres Balkons wird ca. 3m x 1,7m betragen.
MFG ..."
Nach BGB §555c muss dies DREI MONATE vorher angekündigt werden. Nach heutigem Gespräch mit dem Vermieter, fiel die Aussage: "Da es sich um den Außenbereich handelt, muss ich das nicht machen!"
Des Weiteren erhielten wir eine Mieterhöhung der KM von 310€ auf 325€. 325€ mussten ab 01.01.2014 gezahlt werden.
Nun kommt 2015 der Balkon dran.
Meine Fragen:
- Darf er Miete erhöhen, aufgrund der Modernisierung, nachdem 2014 die Miete an die ortsüblichen Mieten angeglichen wurden?
- Ab wann muss ich diesen Betrag zahlen?
- Muss die Drei-Monatsfrist nach BGB §555c eingehalten werden, da sie ja 2011 angekündigt haben, das ein Balkon dran kommt, aber nicht WANN?
Das war es spontan erstmal.
Ich DANKE SEHR für kompetente Hilfe,weil ich wirklich nicht mehr weiter weiß, da sich Aussagen des Vermieters und Aussagen aus dem BGB nicht wirklich vereinen lassen.
DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE
Liebe Grüße Ronja