Sonderkündigungsfrist für Mieter nach Eigenbedarfskündigung durch Vermieter?

  • Hallo
    ich habe eine Fristgerechte Kündigung bekommen (9 Monate), da das bewohnte kleine Haus abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden soll. Als Mieter habe ich grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Wie verhält es sich, wenn ich eine geeignete Wohnung innerhalb kürzester Zeit finde (z.B. 1 Monat) und zuschlagen "muss"? Muss ich dann mit einer 3 monatigen Frist kündigen oder kann aufgrund dieser besonderen Situation die Frist verkürzt sein? Ein gewisser Härtefall sollte schließlich anzunehmen sein.
    Ich bin auf Antworten und Erfahrungsberichte gespannt!

  • Hallo,

    es gibt keine Sonderkündigungsfrist für Eingebedarfsgekündigte. Wenn deine Kündigungsfrist 3 Monate ist, ist sie 3 Monate.

    Das mit dem Härtefall kannst du vergessen. Wenn das ein Härtefall sein sollte, dann könnte ja jeder, der eine neue Wohnung hat, die alte sofort kündigen.

    Du kannst aber mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht ist der froh und dankbar, wenn ihr eher auszieht.

    Gruss
    H H

  • Eigenbedarfskündigung weil das Haus abgerissen werden soll?

    Halt ich für unwirksam. Sprich es existiert gar keine Kündigung.

    Zitat

    Als Mieter habe ich grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Und daran ändert auch die Kündigung des Vermieters nichts.

    Nun kann es aber möglich sein das der Vermieter froh ist früher über das Mietobjekt verfügen zu können.

    Also mit ihm reden.

  • Hallo
    ich habe eine Fristgerechte Kündigung bekommen (9 Monate), da das bewohnte kleine Haus abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden soll. Als Mieter habe ich grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Wie verhält es sich, wenn ich eine geeignete Wohnung innerhalb kürzester Zeit finde (z.B. 1 Monat) und zuschlagen "muss"? Muss ich dann mit einer 3 monatigen Frist kündigen oder kann aufgrund dieser besonderen Situation die Frist verkürzt sein? Ein gewisser Härtefall sollte schließlich anzunehmen sein.
    Ich bin auf Antworten und Erfahrungsberichte gespannt!

    Hallo,

    du meinst wohl eher eine Verwertungskündigung, oder?

    Verwertungsk

    Wenn das Gebäude abgerissen werden soll und dann ein neues gebaut ist das kein Eigenbedarf, ich zweifle wenn dem so ist die Kündigung als unrechtmäßig an.

    Gruß

    BHShuber

  • es gibt keine Sonderkündigungsfrist für Eingebedarfsgekündigte.


    Ähem..., Eigenbedarf? Ich kam im Moment (auch) nicht drauf, auf die Verwertungskündigung...:rolleyes:

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