Beiträge von Blaubaer

    Hallo
    ich habe eine Fristgerechte Kündigung bekommen (9 Monate), da das bewohnte kleine Haus abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden soll. Als Mieter habe ich grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Wie verhält es sich, wenn ich eine geeignete Wohnung innerhalb kürzester Zeit finde (z.B. 1 Monat) und zuschlagen "muss"? Muss ich dann mit einer 3 monatigen Frist kündigen oder kann aufgrund dieser besonderen Situation die Frist verkürzt sein? Ein gewisser Härtefall sollte schließlich anzunehmen sein.
    Ich bin auf Antworten und Erfahrungsberichte gespannt!

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