Hallo. Laut Hausordnung dürfen Fahrräder der Mieter nur in die vorgesehenen Fahrradständern im Außenbereich (obwohl garnicht vorhanden) und im geschlossenen Fahrradraum abgestellt werden. Nur ist dieser Fahrradraum nicht abzuschliessen, da gar keine Tür vorhanden ist. So wurde schon ein Fahrrad gestohlen (trotz Fahrradschloß) da sich auch die Müllbehälter des Hauses in diesen Raum befinden, kann dort jeder Tag und Nacht rein und raus gehen. Im Mietvertrag selber steht nichts direkt vom Fahrradraum, nur das der Mieter neben Haus und Briefkasten auch einen Fahrradraumschlüssel erhält. Einen Fahrradraumschlüssel haben die Mieter aber nicht bekommen. Warum auch, ohne Tür? Können die Mieter den Einbau einer Tür vom Vermieter verlangen?