Schönheitsreparaturen, wenn Vermieter die Wohnung nach Auszug selber renovieren will?

  • Hallo zusammen,

    Meine Eltern wohnen zur Miete seit 1961 in einem Einfamilienhaus. Der Vermieter und Hausbesitzer bewohnt die untere Etage. Meine Eltern die obere Etage.
    Mein Vater ist vor Weihnachten verstorben und die meine Mutter hat das Mietverhältnis übernommen.
    Im alten Mietvertrag steht keine Klausel über Schönheitsreparaturen. Der Mietvertrag wurde seitens des Hauseigentümers nicht geändert, sondern mit dem Originaltext mit dem Einzugsdatum von 1961 vollständig übernommen. Der Punkt Instandhaltung des Vertrages beinhaltet: die Wohnung zu dem vertragsmäßigen Gebrauch im geeigneten Zustand zu erhalten, Einrichtungen pfleglich zu behandeln und Ungezieferbefall sofort zu melden.
    Die Wohnung wurde in regelmäßigen Abständen tapeziert und gestrichen, nur eben in den letzten Jahren der Pflegebedürftigkeit nicht mehr.
    Der Vermieter/Hausbesitzer erklärte bereits mehrmals, dass er die Mieterwohnung bei Ableben meiner Mutter selber nutzen will und nach seinen eigenen Vorstellungen umgebaut wird.
    Muss ich als Tochter dann noch renovieren, wenn der Vermieter ohnehin alles für sich selber neu gestaltet und für seine Zwecke modernisiert?
    Vielen Dank für Eure Meinung, Effi

  • Hallo Effi,

    Zitat

    Muss ich als Tochter dann noch renovieren, wenn der Vermieter ohnehin alles für sich selber neu gestaltet und für seine Zwecke modernisiert?

    Besprich dies am Besten mit deinem Vermieter, niemand hier kann dir genau sagen was er damit vorhat. Begehe mit ihm zusammen vorher am Besten die Wohnung und fixiert schriftlich was zu tun ist und was nicht. Übergabeprotokoll beim Auszug nicht vergessen.
    Wenn er wirklich dort neu umgestalten will, kann man sich da sicherlich einig werden.

    Im Allgemeinen ist es aber so da der Zustand der Wohnung entscheidend ist ob renoviert werden muss oder nicht. Das bedeutet das sie bei Rückgabe weitervermietbar sein muss. Wie es da bei dir aussieht kann keiner so recht sagen. Deswegen rechtzeitig mit dem VM in Kontakt treten. Nur weil er gesagt hat das er renovieren will bedeutet das nicht, dass es dich vor einer eventuellen Renovierungspflicht befreit. Wenn du da absolute Sicherheit willst, lass es dir schriftlich geben das du nicht bei Auszug renovieren musst.

    Grüße

  • Effi:

    "Mein Vater ist vor Weihnachten verstorben und die meine Mutter hat das Mietverhältnis übernommen. Der Mietvertrag wurde seitens des Hauseigentümers nicht geändert, sondern mit dem Originaltext mit dem Einzugsdatum von 1961 vollständig übernommen."
    - Das war völlig unnötig. Es genügt ein Vermerk im vorhandenen MV, dass einer der Mieter am xxx verstorben ist.

    "Im alten Mietvertrag steht keine Klausel über Schönheitsreparaturen. Der Punkt Instandhaltung des Vertrages beinhaltet: die Wohnung zu dem vertragsmäßigen Gebrauch im geeigneten Zustand zu erhalten, Einrichtungen pfleglich zu behandeln und Ungezieferbefall sofort zu melden.
    Die Wohnung wurde in regelmäßigen Abständen tapeziert und gestrichen, nur eben in den letzten Jahren der Pflegebedürftigkeit nicht mehr.
    Der Vermieter/Hausbesitzer erklärte bereits mehrmals, dass er die Mieterwohnung bei Ableben meiner Mutter ..."
    - Dann würde die Kündigung von Dir als Erbin ausreichen, ein kürzerer Termin als die gesetzlichen drei Monate kann mit dem VM individuell vereinbart werden (Mietaufhebungsvertrag).

    "...selber nutzen will und nach seinen eigenen Vorstellungen umgebaut wird. Muss ich als Tochter dann noch renovieren, wenn der Vermieter ohnehin alles für sich selber neu gestaltet und für seine Zwecke modernisiert?"
    - Spielt rechlich keine Rolle, er könnte das Haus sogar abreissen lassen. Ernsthaft: Es genügt, wenn Du die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückgibst. Wie bereits getippt wurde: Macht vorher eine Abnahme mit 2 unterschriebenen Protokollen.

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