Beiträge von Effi

    Hallo zusammen,

    Meine Eltern wohnen zur Miete seit 1961 in einem Einfamilienhaus. Der Vermieter und Hausbesitzer bewohnt die untere Etage. Meine Eltern die obere Etage.
    Mein Vater ist vor Weihnachten verstorben und die meine Mutter hat das Mietverhältnis übernommen.
    Im alten Mietvertrag steht keine Klausel über Schönheitsreparaturen. Der Mietvertrag wurde seitens des Hauseigentümers nicht geändert, sondern mit dem Originaltext mit dem Einzugsdatum von 1961 vollständig übernommen. Der Punkt Instandhaltung des Vertrages beinhaltet: die Wohnung zu dem vertragsmäßigen Gebrauch im geeigneten Zustand zu erhalten, Einrichtungen pfleglich zu behandeln und Ungezieferbefall sofort zu melden.
    Die Wohnung wurde in regelmäßigen Abständen tapeziert und gestrichen, nur eben in den letzten Jahren der Pflegebedürftigkeit nicht mehr.
    Der Vermieter/Hausbesitzer erklärte bereits mehrmals, dass er die Mieterwohnung bei Ableben meiner Mutter selber nutzen will und nach seinen eigenen Vorstellungen umgebaut wird.
    Muss ich als Tochter dann noch renovieren, wenn der Vermieter ohnehin alles für sich selber neu gestaltet und für seine Zwecke modernisiert?
    Vielen Dank für Eure Meinung, Effi

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