Hallo,
werde demnächst ausziehen...jetzt folgendes: Ich lese immer wieder man muss als Mieter nicht immer streichen. Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, war die Wohnung frisch gestrichen, wobei die Küche der Vormieter gestrichen hat (sehr schlampig) und der Rest ein Maler (auch nicht besonders gut, aber OK).
Nun habe ich im Mietvertrag diese Auflistung, dass Küche und Bad nach 5 Jahren getrichen werden müssen, alle anderen Räume bei längerer Mietzeit. Beim Bad sehe ich wenig Grund weshalb dieses gestrichen werden müsste. Bei den anderen Räumen, ausser der Küche vielleicht auch weniger, es gibt hier und da einen kleinen Fleck an der Wand und "dummerweise" haben meine Kinder in der Küche und an einer Säule im Wohnzimmer mit Holzstiften an die Wnad gemalt, denke das muss ich also streichen, aber wie sieht es im allgemeinen aus und muss ich nur die "beschädigten" Stellen ausbessern?
Vielen Dank und viele Grüße,
Gans