Hallo liebes Forum.
Erst einmal möchte ich sagen, dass es mich direkt erleichterte, zu sehen, dass es soetwas gibt.
Meine Situation ist die folgende: Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit 5 gleichberechtigten Hauptmietern. Das Kündigungsrecht ist das "gesetzlich übliche". Ein Standardvertrag eben. Wir haben unter "Besondere Vereinbarungen“ im Vertrag stehen: „Scheidet einer der Mieter aus dem Mietverhältnis aus, so wird der Mietvertrag mit den verbleibenden Mietern fortgesetzt. Diese sind berechtigt, einen neuen Mieter, unter den Bedingungen dieses Mietvertrages, aufzunehmen." Die Mindestlaufzeit des Vertrags ist vorbei.
Ich würde gerne so schnell wie möglich aus dem Vertrag ausscheiden. Habt ihr dazu einen guten Vorschlag? Mir wäre es sehr recht, einfach kündigen zu können. Das beste Auszugsdatum wäre der 01.05., wie ist das mit der dreimonatigen Kündigungsfrist? Alternativ würde ich gerne meinen Vermieter dazu bringen, einen vorgeschlagenen Nachmieter, der zumutbar ist, anzunehmen - müsste er das entsprechend der Klausel tun? Hat er eine Überlegungsfrist? Meine WG steht hinter mir, von denen erwarte ich keine Proteste.
Ich habe mir etliche Texte online durchgelesen, aber ich bin mir einfach nicht sicher, was nun korrekt wäre.
Bitte stellt mir noch ein paar Fragen, falls etwas unklar ist.
Ich bin derzeit sehr angespannt und würde mich über eure Hilfe freuen.