Hallo zusammen,
ich (24) bin im November letztes Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Diese Wohnung gehört zu einem Gebäude, das frisch renoviert wurde und insgesamt 82 Apartments beinhaltet. Größtenteils wohnen dort Studenten wie ich.
Hier sind mir/uns bis heute einige Dinge aufgefallen, die ich für fragwürdig halte.
Also habe ich dem VM (ein Bankverein) einen Brief geschrieben, der einige dieser Punkte enthielt.
Dieser hat auch bereits geantwortet, wodurch sich einzelne Aspekte erledigt haben, andere wiederum nicht.
Der für mich wichtigste Punkt ist, dass ich für den November die volle Miete zahlen musste, obwohl ich den Schlüssel zur Wohnung erst am Montag, den 03.11.14 bekommen habe. Am 01.11.14 war ein Feiertag (Allerheiligen), am 02.11.14 ein Sonntag.
Hier einmal ein Auszug zum Thema aus meinem Brief an den VM:
Die Schlüsselübergabe für unsere Wohnungen fand am 03.11.14 statt. Das heißt, zwei Tage nach Beginn des Monats. Theoretisch hätte man also an diesem Datum bereits einziehen können. Die Miete für den November bezifferte sich trotz der bereits zwei verstrichenen Tage jedoch auf den vollen Mietbetrag. Auch wenn ein Umzug an einem Feiertag (Samstag, der 01.11.14) und an einem Sonntag (02.11.14) gesellschaftlich nicht angesehen und von Ihnen nicht gewünscht ist, so haben wir für zwei Tage Miete bezahlt, an denen wir nicht die Möglichkeit hatten, unsere eigenen Räumlichkeiten überhaupt zu betreten. Aus unserer Sicht hätte die Schlüsselübergabe entweder am 31.10.14 (alternativ: 01.11.14) stattfinden und somit ein gesetzlich erlaubter Umzug am Feier- bzw. Sonntag vonstattengehen müssen oder man hätte die Miete der beiden Tage, die zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe bereits verstrichen waren (01.11./02.11.) vom eingezogenen Gesamtbetrag des Monats November abgezogen.
Außerdem waren zum Einzugszeitpunkt die Kellerräume, für die eine Mietzahlung schließlich auch gilt, nicht fertig und konnten erst Mitte des Monats bezogen werden.
Aus meiner Sicht, kann es nicht sein, dass ich für zwei Tage Miete bezahle, in denen nicht einmal die Möglichkeit bestand, die Wohnung zu betreten. Außerdem wurden wie oben geschrieben die Kellerräume erst Mitte des Monats fertiggestellt.
Der VM antwortete zu obigem Absatz Folgendes:
Wir bedauern sehr, dass die Wohnungsübergaben erst am 03.11.2014 durchgeführt werden konnten. Aber wie bereits in den vorangegangenen Gesprächen erläutert wurde, war eine Übergabe am 31.10.2014 nicht möglich, da dieser Tag noch zur Fertigstellung der Wohnungen diente. Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen, was in Ihrem Fall der 03. November gewesen ist. Der 01.11. war bekanntlich ein Feiertag und der 02.11.2014 ein Sonntag, so dass an diesen Tagen keine Übergaben erfolgen konnten. Diese Umstände bedauern wir und bitten nochmals um Ihr Verständnis.
Es ist doch nicht mein Problem, ob die Wohnungen bis zum 31.10. fertiggestellt waren oder nicht. Das ist aus meiner Sicht Sache des VM. Ein - wie oben beschrieben - vorangegangenes Gespräch hat mit mir auch nicht stattgefunden. Es kann natürlich sein, dass es bei 82 Leuten, die hier eingezogen sind vereinzelt stattgefunden hat, mit mir aber nicht. Das wurde hier einfach pauschalisiert.
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf diesen Satz: Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen...
Stimmt das? Wenn ja, heißt das also, dass ich in diesem Fall für zwei Tage Miete bezahlen musste, in denen ich den Schlüssel noch nicht hatte?
Auch auf die Gefahr hin, dass das Verhältnis zum VM zerrüttet wird, möchte ich ihm dennoch gerne eine Antwort schicken und diese Angelegenheit nicht einfach so hinnehmen.
Vielen Dank für eure Antworten
!
Beste Grüße
Marv_Lee