Kosten für Gebäudereinigung immer kostenlos, plötzlich dafür zahlen

  • Guten Morgen,

    ich habe das Forum bereits durchsucht und auch im Netz versucht die Frage zu klären, bin aber leider nicht fündig geworden und wende mich nun an euch.

    Es geht um die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2013 in der auf einmal für die Gebäudereinigung ab Mai knapp 2000€ kosten anfallen und diese auf die Wohneinheiten umgelegt werden. In den letzten drei Jahren (2010-2012) stand in den Betriebskostenabrechnungen immer, dass die Gebäudereinigung zur Zeit kostenlos ist, bis auf 2012, da stand garnix dazu in der Abrechnung.

    Das Gebäude wurde sonst immer gegen einen kleinen Obolus den der Vermieter aus eigener Tasche gezahlt hat, von einer Dame die im Haus wohnt, übernommen. Die gute Frau ist seit Mai 2013 aber nicht mehr in der Lage und nun müssen alle Parteien für die Gebäudereinigung kräftig dafür nachzahlen. Bei mir sind es von Mai bis Dez 2013 stolze 250€

    Im Mietvertrag ist für die Hausreinigung der Verteilungsschlüssel mit Quadratmeter vermerkt, umgelegt wurde aber mit dem Verteilungsschlüssel WE auf alle Wohneinheiten.
    Zudem steht in einem Absatz im Mietvertrag, dass der Vermieter auf neue Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden, in Textform hinweisen muss - das ist nicht geschehen.

    Zusätzlich ist in der Hausordnung vermerkt, dass jeder Mieter verpflichtet ist, die zu einer Wohnung führenden Treppen und Flure wenigstens zweimal wöchentlich zu säubern und an den übrigen Tagen sauberzuhalten. Bei mehreren Parteien haben diese die Reinigung im wöchentlichen Wechsel vorzunehmen.

    Der Vermieter ist ein cholerisches Arschloch und immer am rumnörgeln und rummeckern und ich möchte ehrlich gesagt dafür nicht zahlen weil es auf einmal unangekündigt auf mich zukam.

    Freue mich auf hilfreiche Kommentare :)

  • Hallo,

    Zitat

    Im Mietvertrag ist für die Hausreinigung der Verteilungsschlüssel mit Quadratmeter vermerkt, umgelegt wurde aber mit dem Verteilungsschlüssel WE auf alle Wohneinheiten.

    Dann ist das schon einmal falsch. Es muss so umgelegt werden, wie es vertraglich vereinbart wurde.

    Zitat

    Zudem steht in einem Absatz im Mietvertrag, dass der Vermieter auf neue Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden, in Textform hinweisen muss - das ist nicht geschehen.

    Da die Umlage der Treppenhausreinigung offensichtlich schon im Mietvertrag vereinbart wurde, muss hier keine zusätzliche Ankündigung erfolgen. Das wäre nur bei neuen Betriebskostenarten nach § 2 Pkt. 17 BetrKVO der Fall.

    Zitat

    Zusätzlich ist in der Hausordnung vermerkt, dass jeder Mieter verpflichtet ist, die zu einer Wohnung führenden Treppen und Flure wenigstens zweimal wöchentlich zu säubern und an den übrigen Tagen sauberzuhalten.

    Ist diese Hausordnung Teil des Mietvertrages oder hat der Vermieter die einfach irgendwann mal ins Haus gehangen?

    Grundsätzlich sind die vertraglichen Vereinbarungen ausschlaggebend. Demnach habt Ihr wohl in den letzten Fragen Glück gehabt, dass keine Umlage erfolgt ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82, ich danke dir vielmals für deine schnellen Antworten :)

    Dann ist das schon einmal falsch. Es muss so umgelegt werden, wie es vertraglich vereinbart wurde.


    Okay, dann muss ich den Vermieter darauf hinweisen, dass es korrekt umgelegt wird.

    Ist diese Hausordnung Teil des Mietvertrages oder hat der Vermieter die einfach irgendwann mal ins Haus gehangen?


    Ist fester Bestandteil des Mietvertrages, ist die vorletzte Seite des Vertrages. Spielt das denn eine Rolle oder habe ich keine Chance gegen die Kosten anzugehen und sollte einfach bezahlen?

  • Zitat

    Ist fester Bestandteil des Mietvertrages, ist die vorletzte Seite des Vertrages. Spielt das denn eine Rolle oder habe ich keine Chance gegen die Kosten anzugehen und sollte einfach bezahlen?

    Wie ist die Treppenhausreinigung sonst im Mietvertrag geregelt? Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung? Grundsätzlich tendiere ich aber dazu, dass hier die Vereinbarung der Hausordnung gilt und der Mieter die Reinigung durchführen muss.

    Was mich allerdings irritiert:

    Zitat

    Zusätzlich ist in der Hausordnung vermerkt, dass jeder Mieter verpflichtet ist, die zu einer Wohnung führenden Treppen und Flure wenigstens zweimal wöchentlich zu säubern und an den übrigen Tagen sauberzuhalten.

    Warum hat sich hier offensichtlich kein Mieter daran gehalten? Die alte Dame war seit Mai 2013 nicht mehr da, weshalb ich persönlich stutzig werden würde, wenn auf einmal eine Firma putzt.
    Spätestens im Juni 2013 hätte ich wohl den Vermieter auf die Hausordnung hingewiesen und den Besen in die Hand genommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Warum hat sich hier offensichtlich kein Mieter daran gehalten? Die alte Dame war seit Mai 2013 nicht mehr da, weshalb ich persönlich stutzig werden würde, wenn auf einmal eine Firma putzt.
    Spätestens im Juni 2013 hätte ich wohl den Vermieter auf die Hausordnung hingewiesen und den Besen in die Hand genommen.

    Da dürfte der Fragesteller wohl in Erklärungsnot geraten.

  • Wie ist die Treppenhausreinigung sonst im Mietvertrag geregelt? Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung? Grundsätzlich tendiere ich aber dazu, dass hier die Vereinbarung der Hausordnung gilt und der Mieter die Reinigung durchführen muss.


    Im Mietvertrag ist nur die Übersicht der Betriebskosten aufgeführt mit dem jeweiligen Verteilungsschlüssel. Dann gibt es noch die Hausordnung und letzte Seite ist nochmal §2 Betriebskostenverordnung. Es handelt sich übrigens um einen Mietvertrag von Haus&Grund Ausgabe Oktober 2006.

    Was mich allerdings irritiert:
    Warum hat sich hier offensichtlich kein Mieter daran gehalten? Die alte Dame war seit Mai 2013 nicht mehr da, weshalb ich persönlich stutzig werden würde, wenn auf einmal eine Firma putzt.
    Spätestens im Juni 2013 hätte ich wohl den Vermieter auf die Hausordnung hingewiesen und den Besen in die Hand genommen.


    Die Dame hat schon Jahre vor meinem Einzug das Haus gereinigt (sie hat das gerne gemacht, habe ihr auch öfter mal geholfen) und dafür vom Vermieter Geld bekommen, nun ist sie aber zu Alt und nicht mehr in der Lage, dann wurde vom Vermieter eine Firma beauftragt.

    Gelegentlich habe ich auch mal sauber gemacht wenn es sehr schmutzig war oder meine Putzfrau hat hier und da mal den Flur mit gewischt aber es war irgendwie eine ungeschriebene Regelung weil ja in der Betriebskostenabrechnung immer drin stand, dass es zur Zeit kostenlos für die Mieter ist.

    Mit dem Vermieter hat niemand gerne geredet weil er wirklich IMMER am nörgeln war und nur schlechte Laune verbreitet hat. Was mich ärgert, dass die Kosten auf einmal umgelegt werden ohne uns Mieter zu informieren.

  • Zitat

    Die Dame hat schon Jahre vor meinem Einzug das Haus gereinigt (sie hat das gerne gemacht, habe ihr auch öfter mal geholfen) und dafür vom Vermieter Geld bekommen

    Die Kosten hätte er theoretisch auch auf die Mieter umlegen können.

    Zitat

    weil ja in der Betriebskostenabrechnung immer drin stand, dass es zur Zeit kostenlos für die Mieter ist.

    Hier liegt doch die Antwort: Die Umlage der Kosten wurde in den Betriebskosten immer erwähnt, allerdings als "0"-Betrag. Jetzt sind es eben > 0 €.
    Demnach musste also auch nie eine Ankündigung erfolgen, weil es diese Betriebskostenart schon immer gab.
    Kostensteigerungen müssen nicht angekündigt werden.

    Der Vermieter muss neue Betriebskostenarten im Übrigen auch nicht immer ankündigen. Ich erinnere mich an ein Urteil, wonach der Mieter Kostenarten stillschweigend akzeptiert, wenn er über mehrere Jahre zahlt, bzw. gegen diese Positionen nicht in Widerspruch geht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hier liegt doch die Antwort: Die Umlage der Kosten wurde in den Betriebskosten immer erwähnt, allerdings als "0"-Betrag. Jetzt sind es eben > 0 €.
    Demnach musste also auch nie eine Ankündigung erfolgen, weil es diese Betriebskostenart schon immer gab.
    Kostensteigerungen müssen nicht angekündigt werden.

    Okay, vielen Dank für deine Hilfe Leipziger82, habe ich mir schon gedacht - wollte nur nochmal um Meinung fragen!

  • Sehr gern! Abschließend aber nochmal der Verweis, dass der Umlageschlüssel trotzdem falsch ist. Je nach Größe deiner Wohnung solltest Du überlegen, ob Du Widerspruch einlegst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sehr gern! Abschließend aber nochmal der Verweis, dass der Umlageschlüssel trotzdem falsch ist. Je nach Größe deiner Wohnung solltest Du überlegen, ob Du Widerspruch einlegst.


    Ja, das werde ich ausrechnen und dann ggf. machen!

  • Hallo,

    ich würde den Vermieter auch auf das Wirtschaftlichkeitsgebot hinweisen. 250Euro für 8 Monate Hausreinigung scheint mir enorm hoch. Dafür müßtet ihr aber Vergleichsangebote haben, um nachzuweisen, dass die gleiche Leistung woanders erheblich weniger kosten würde.

    Gruss
    H H

  • Im Mietvertrag ist für die Hausreinigung der Verteilungsschlüssel mit Quadratmeter vermerkt, umgelegt wurde aber mit dem Verteilungsschlüssel WE auf alle Wohneinheiten."


    Mietflächenanteilig entspricht auch der BetrkVO.
    Dann würde ich diesem Posten widersprechen, ausserdem mir vom VM die Originalbelege zeigen lassen.

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