Hallo,
leider konnte ich zu meiner Frage bisher keine Antwort finden. Von daher hoffe ich, dass hier vielleicht jemand weiter weiß ![]()
Ich habe in meiner Mietwohnung eine neue Therme erhalten (Kosten hat der Vermieter getragen). Nun ist die "neue" Therme aber schmaler als die "Alte". So habe ich nun neben der Therme links und rechts kahle Stellen, wo der Putz rausguckt, da hier aufgrund der Maße der "alten" Therme seitens des Vormieters weder tapeziert noch gemalert wurde (Einzug vor 2,5 Jahren). Außerdem sind noch die alten Dübel in der Wand und die Löcher für die "alte" Therme nicht verputzt worden. Gleiches betrifft das Thermostat im Flur. Auch hier sind links und rechts daneben nun kahle Stellen, da das neue Thermostat geringere Maße hat.
Nun meine Frage. Wer ist in der Pflicht, diese Stellen auszubessern (Dübel ziehen, Löcher verputzen, Tapezieren, Streichen)? Der Vermieter, der Handwerksbetrieb, der die Therme tauschte oder der Mieter?
Vielen Dank