Heizkosten haben sich mehr als verdreifacht bei leicht höherem Verbrauch!

  • Die Mehrkosten liegen allein am Bezug von Erdgas, statt 77000kWh sind es 250000kWh.


    Dann liegt es an Dir, herauszufinden, weshalb der Gasbezug soo gross geworden ist... Ist der Heizkessel innen gereinigt? Aussenthermostat i.O.? Heizkurve korrekt eingestellt? Hat der Schorni vom Prüfmodus wieder auf Normalmodus zurückgeschaltet? Warmwasserbereitung auf korrekter Temperatur? Nachtabsenkung der Heizung um 2°?

  • In welchem Rahmen kann das Verhältnis von EHKV und kWh sich eigentlich bewegen, muss das nicht von Jahr zu Jahr bei gleichem Messfühler ähnlich sein?
    Es lag immer zwischen 1,3 und 2,8 und liegt jetzt bei 4,8?

    Ich kann nur sehen, dass der Zähler 2013 gewechselt wurde.
    Alle Wartungen sind gemacht wurden und Einstellungen sind korrekt laut Vermieter.

    "Die Betriebskostenabrechnung 2013 wurde überprüft und korrekt erstellt.

    Die von Ihnen bemängelte Kostensteigerung ist durch einen Mehrverbrauch begründet.

    Sie erhalten dazu die Jahresrechnung der Gasversorger und die Verbrauchsdaten 2012 und 2013 zum Vergleich. Die Heizkostenabrechnung 2013 wurde überprüft. In Vorbereitung der Betriebskostenabrechnung 2013 ist durch das Bestandsmanagement insbesondere Zählerstand und Funktionstüchtigkeit des Hauptzählers überprüft worden. Die Heizungsanlage wird durch turnusmäßige Wartung überprüft. Es konnte keine Unregelmäßigkeit festgestellt werden. Wie aus den Verbrauchsdaten der einzelnen Wohnungen ersichtlich, sind 2013 insgesamt mehr Einheiten verbraucht worden.

    Wir weisen hiermit Ihren Einspruch zurück."

  • In welchem Rahmen kann das Verhältnis von EHKV und kWh sich eigentlich bewegen, muss das nicht von Jahr zu Jahr bei gleichem Messfühler ähnlich sein?
    Es lag immer zwischen 1,3 und 2,8 und liegt jetzt bei 4,8?


    Mangels Erfordernis habe ich sowas noch nie recherchiert.

  • Ich hab mich jetzt darauf berufen, dass die Erfassungsrate nur bei 34% liegt und eine Korrektur der Kostenverteilung nach VDI2077 erfolgen muss und somit nach Fläche.
    Alle Voraussetzungen sind dafür erfüllt. Das würde mir zumindest 700€ einsparen.
    Denn das gesamte Vorderhaus trägt nur 7% der Heizkosten. Der Anteil der Wenigverbraucher ist enorm.

  • Ich hab mich jetzt darauf berufen, dass die Erfassungsrate nur bei 34% liegt und eine Korrektur der Kostenverteilung nach VDI2077 erfolgen muss und somit nach Fläche.
    Alle Voraussetzungen sind dafür erfüllt. Das würde mir zumindest 700€ einsparen.
    Denn das gesamte Vorderhaus trägt nur 7% der Heizkosten. Der Anteil der Wenigverbraucher ist enorm.

    Du verrennst Dich da total!!!

    Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Mit VDI2077 hat das rein gar nichts zu tun.

  • Aber das kam vom Mieterschutzbund, weil die Einheiten des EHKV nicht zu dem Verbrauch passt, so dass ein Rohrwärmefall vorliegt. Somit ist die verbrauchsabhängige Abrechnung nicht zulässig. 66% der verbrauchten Wärmemenge wurden nicht durch Zähler erfasst.

  • Aber das kam vom Mieterschutzbund, weil die Einheiten des EHKV nicht zu dem Verbrauch passt, so dass ein Rohrwärmefall vorliegt. Somit ist die verbrauchsabhängige Abrechnung nicht zulässig. 66% der verbrauchten Wärmemenge wurden nicht durch Zähler erfasst.

    Der Mieterschutzbund rät DG Bewohner auch, ihre Vermieter auf Dämmung des dachs oder der obersten Geschossdecke zu verklagen, ohne die hierfür zutreffenden Voraussetzungen zu nennen.

    Sind ja nicht deren Prozesskosten, die hierbei durch den Schornstein gehen könnten.

    Wer schon Rechtsberatung leistet, sollte auch sämtliche Faktoren nennen bzw. in seine Klageschrift mit einbeziehen.

  • Du verrennst Dich da total!!!

    Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Mit VDI2077 hat das rein gar nichts zu tun.

    Ich stimme anitari zu 100 % zu. Sobald Heizkostenverteiler montiert sind MUSS nach Verbrauch abgerechnet werden. Abrechnung nach Flächen ist nur in bestimmten Ausnahmefällen gestattet, die in der Heizkostenverordnung benannt sind.
    Alles andere ist Nonsens und hat keinerlei Rechtsbestand.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!