Hallo liebe Foris,
ich bin neu hier und habe ein verzwicktes Problem mit meinem Ex-Vermieter (Herr V.). Vielleicht hat jemand von euch ja ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben.
Folgendes Problem:
Vor sieben Monaten bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen, was zwischen mir und V. für Ärger sorgte. Nach der Wohnungsübergabe hörte ich nichts mehr von V. und die Kaution gabs auch nicht zurück. Vor einem Monat schrieb ich V. einen Brief mit der Bitte um Auszahlung der Kaution und Abrechnung der zu beseitigenden Mängel (der Typ hat sich an lächerlichen Kleinigkeiten hochgezogen.) Eine Mängelliste ist vorhanden. Er reagierte erst auf meinen nächsten Brief (Einschreiben) mit folgender Antwort: die Wohnung sei längst verkauft - und das zu einem Spottpreis durch die von mir verursachten Mängel. Er prüfte noch, inwieweit ich dafür haftbar gemacht werden könne.
Folgendes ist zu bedenken:
- es sind keine Nachzahlungen aus der noch fälligen Betriebskostenabrechnung für mich zu erwarten
- in der Regel hat der Vermieter 6 Monate zeit, die Wohnung auf nicht sichtbare Mängel zu überprüfen. Alles war bis dahin an Schönheitsreparaturen noch nicht abgerechnet ist, verjährt (scheint aber dennoch eine komplexe und einzelfallabhängige Sachlage zu sein)
- die Mängelliste umfass im wesentlich das Kürzen einer Tür um sie wieder gäng zu machen und tiefe Kratzer im Fensterrahmen, die ich mir aber nicht erklären kann. Ich denke sie stammen aus Bautätigkeiten vor meinem Einzug.
-sollte die Wohnung innerhalb der 6 monatigen Schonfrist wieder vermietet worden sein oder verkauft, verfällt die Frist
-es sind keine Mietrückstände vorhanden
Glaubt ihr, es hat Sinn auf Auszahlung der kompletten Kaution zu klagen? Das wären 700 €. Die Verfahrenskosten würden ich auf etwas mehr aus 700 € belaufen. Ich bin Studentin und habe keinen Anspruch auf PKH.