Umlage Wasser

  • hallo zusammen,

    mit einem dringenden Anliegen wende ich mich an die Gemeinschaft und hoffe auf Hilfe.
    Vielen dank vorab!

    Letztes Jahr bekamen wir die Nebenkostenabrechnung.
    In der Abrechnung war bei der Wasser-Umlage ein neuer Familienzuwachs aus der Nachbarwohnung nicht berücksichtigt. Also statt Wasser auf 14 Personen umzulegen wurden nur 13 Personen berechnet.

    Ich widersprach der Abrechnung, da ich nach Rücksprache in der Familie von allen Seiten gesagt bekam, wenn keine Wasseruhren, dann entweder Umlage auf qm oder Personen.

    Der Vermieter war nicht wirklich einverstanden, willigte meiner Neuberechnung aber ein, Umlage auf alle im Haus wohnenden personen.

    Gestern klingelt es, unser Vermieter.

    Ihm widerstrebe es die Kinder unter 14 im Haus mit in die Wasserberechnung einzubeziehen?! Er würde diese gerne nicht berücksichtigen.
    Ich hab dann gesagt, wenn Sie alle Kinder unter 14 raus lassen soll es mir egal sein, ich sehe nur nicht ein, dass das eine Kind von nebenan nicht berücksichtigt wird nur weil es noch so klein ist, die brauchen nun mal mehr wasser.

    Er wollte von mir, dass ich mich mal schlau mache, ob man Kinder nicht nur zur Hälfte berücksichtigen könne?!

    Ich weiß jetzt nicht was das soll, regt mich auch enorm auf, dass ich das tun muss, nur weil ich die Einzige bin, die sich letztes jahr beschwert hat ...

    Nun meine frage

    Wasserumlage bei nicht vorhanden Wasseruhren.
    Bisher immer Umlage auf alle personen im Mehrparteienhaus.


    Was meint der gute Herr mit Kinde runter 14 Jahre nur zur Hälfte, gibt es da wirklich was gesetzliches?

    Er möchte eine rückmeldung von mir noch diese Woche :(

    DANKE

  • Hm Also ich sehe meine Frage ist blöd gestellt

    Sind Säuglinge voll als Person zu berücksichtigen oder gibt es eine gesetzliche Lücke die den vermieter Kinder von dieser Umlage ausschließen lässt?

    :)

  • gefunden:
    Abrechnungsmaßstab Personenzahl: Berechnung von Babys, Kleinkindern und Kindern

    Nicht viel anders ist die Situation, wenn als Verteilungsschlüssel die Personenzahl in der Wohnung des Mieters vereinbart wurde. Die Anwendung dieses Umlegungsmaßstabs wird vielfach als gerechter empfunden, als die Verteilung nach der Wohnfläche, weil mehr Personen auch mehr Betriebskosten verursachen. Auch hier sind mindestens 50 % des Energieverbrauchs immer verbrauchsabhängig abzurechnen.

    Dabei ist es grundsätzlich unzulässig, für Babys, Säuglinge, Kleinkinder oder Kinder Zuschläge oder Abschläge zu erheben oder zu verlangen (AG Bergisch Gladbach WuM 1994, 549). Gleichermaßen bleiben sonstige Umstände, die mit den Bewohnern und ihren Lebensgewohnheiten zusammenhängen, außen vor (LG Mannheim NZM 1999, 365).

    Allerdings können Vermieter und Mieter die Heranziehung solcher Umstände mietvertraglich vereinbaren (AG Hannover WuM 2001, 469). Dann kommt es darauf an, eine solche Vereinbarung individuell und so zu gestalten, dass ein klarer Abrechnungsmaßstab festzustellen ist.

    Quelle: Nebenkostenabrechnung: Berechnung von Babys, Kleinkindern und Kindern

  • Ja das habe ich auch gerade gefunden und mir ausgedruckt! :)


    Steht in Deinem MV eine diesbezgl. Regelung? Falls nicht, Abrechnung nach Mietflächenanteilen. Abr nach Personenbruchteilen wäre sittenwidrig.

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