Auszug - Wohnungsübergabe - Tür der Duschkabine defekt

  • Hallo,

    ich ziehe nach 6,5 Jahren aus meiner Wohnung aus.

    Im Lauf der Zeit hat sich eine Tür der Duschkabine immer mehr gelockert und ist schließlich aus der Führung gebrochen (IMHO nicht reparabel, muss min. neue Tür beschafft werden). Die Duschkabine war auch schon bei meinen Vormietern installiert die dort 2 Jahre gewohnt haben. Sie ist folglich min. 8,5 Jahre alt.

    Ich würde gerne meinem Vermieter anrufen um einen Termin für die Wohnungsübergabe ausmachen und ihm mitteilen, dass die Duschkabine einen Defekt hat.

    Meine Frage wäre, wer muss für die Reparatur der Duschkabine aufkommen?

    Ist es gewöhnlicher Verschleiß? Fällt ein Teil der Kosten unter die Kleinreparaturklausel? Soll ich es meiner Haftpflicht melden?

  • Zitat

    Meine Frage wäre, wer muss für die Reparatur der Duschkabine aufkommen?

    Im schlimmsten Fall Du, denn:

    Zitat

    Im Lauf der Zeit hat sich eine Tür der Duschkabine immer mehr gelockert und ist schließlich aus der Führung gebrochen

    Im Zuge deiner Obhutspflicht musst Du Mängel an den Vermieter melden. Hierzu gehört auch das Lockern der Tür in der Duschkabine. Durch diese Nichtanzeige ist die Tür herausgebrochen, so dass Du dich hier ggfs. Schadenersatzpflichtig machst.

    Zitat

    Ist es gewöhnlicher Verschleiß? Fällt ein Teil der Kosten unter die Kleinreparaturklausel?

    Ein Kleinstreparatur ist das nicht. Hier würde - wenn überhaupt - nur ein Schadenersatzanspruch des Vermieters vorliegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Anteilig Kleinreparatur gibt es nicht. Wenn eine Reparatur über den Satz liegt, ist die komplette Rechnung nicht mehr als KleinRep auf den Mieter umwälzbar.

    Ob der Mieter für die Duschkabine aufkommen muss ist die Frage des Verschuldens.
    Wenn ich lese, dass sich das Ding vor 2,5 Jahren gelockert hat, und dann rausgebrochen ist, würde ich sagen: Der Mieter ist Schuld. Hätte er das Lockern dem Vermieter gemeldet, hätte das Dingens befestigt werden können und es wäre nicht zerbrochen. Das wäre billiger gekommen.
    Ein gewöhnlicher Verschleiss ist dies nicht mehr. Das war das Lockern, was man hätte reparieren können. Das Rausbrechen war verursacht durch die ignorierte Obhutspflicht des Mieters.


  • Wenn ich lese, dass sich das Ding vor 2,5 Jahren gelockert hat, und dann rausgebrochen ist, würde ich sagen: Der Mieter ist Schuld. Hätte er das Lockern dem Vermieter gemeldet, hätte das Dingens befestigt werden können und es wäre nicht zerbrochen. Das wäre billiger gekommen.
    Ein gewöhnlicher Verschleiss ist dies nicht mehr. Das war das Lockern, was man hätte reparieren können. Das Rausbrechen war verursacht durch die ignorierte Obhutspflicht des Mieters.

    Mit dem Wort "Lockern" habe ich mich eventuell zu ungenau ausgedrückt. Die Tür läuft mittels mehrerer Rädchen in der Führungsschiene. Diese Rädchen sind wiederum am Metallrahmen der Tür befestigt (Loch im Metallrahmen der Tür in dem das Rädchen festgeschraubt ist). Durch das tägliche Öffnen und Schließen der Tür ist dieses Loch im Metall immer weiter aufgebogen und irgendwann ausgerissen.

    Ich sehe nicht wie das zu verhindern gewesen wäre (auch nicht durch das Melden beim Vermieter), sondern sehe das als den typischen Verschleiß in einer Mietwohnung an. Liege ich damit so falsch?

  • Um das im Detail zu beantworten müsste ich Techniker sein und die Türe prüfen.

    Im Zweifel hätte man vielleicht die Schiene austauschen können. Aber wie gesagt: Wir kennen die Türe nicht. Es KANN Verschleiss sein, aber ein Folgeschaden des rausgebrochenen Rädchens KANN auch eine Sachbeschädigung durch den Mieter wegen Verletzung der Obhutspflicht sein.

    Am besten bei der Abnahme abwarten, was der Vermieter sagt und ggf. verhandeln.

  • Zitat

    Durch das tägliche Öffnen und Schließen der Tür ist dieses Loch im Metall immer weiter aufgebogen und irgendwann ausgerissen.

    Hier hätte man die Führungsschiene erneuern/reparieren können, so dass die Tür nicht herausgebrochen wäre. Ich erkenne hier ein Verschulden des Mieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • dobbylan:

    "Ich sehe nicht wie das zu verhindern gewesen wäre (auch nicht durch das Melden beim Vermieter),"
    - Doch, durch rechtzeitige Vorsorge. Stichwort: Schadensminderungspflicht.

    "sondern sehe das als den typischen Verschleiß"
    - das lass' Dir mal von einem neutralen Gutachter bestätigen.

    "in einer Mietwohnung an. Liege ich damit so falsch?"
    - Ja, wenn Du meinst, dass sowas nur in Mietwohnungen passiert...

  • dobbylan:
    "Ich sehe nicht wie das zu verhindern gewesen wäre (auch nicht durch das Melden beim Vermieter),"
    - Doch, durch rechtzeitige Vorsorge. Stichwort: Schadensminderungspflicht.

    Hier hätte man die Führungsschiene erneuern/reparieren können, so dass die Tür nicht herausgebrochen wäre. Ich erkenne hier ein Verschulden des Mieters.

    Die Tür und der Rest der Duschabtrennung ist völlig in Ordnung, es würde ausreichen, die Führungsschiene zu tauschen (falls man die noch bekommt und falls man die demontieren kann). Ansonsten ist mir nichts bekannt was man gegen Metallmaterialermüdung zur Vorsorge machen kann (außer die Tür mit der normalen Vorsicht auf und zu zumachen).

  • Die Tür und der Rest der Duschabtrennung ist völlig in Ordnung, es würde ausreichen, die Führungsschiene zu tauschen (falls man die noch bekommt und falls man die demontieren kann). Ansonsten ist mir nichts bekannt was man gegen Metallmaterialermüdung zur Vorsorge machen kann (außer die Tür mit der normalen Vorsicht auf und zu zumachen).

    Völlig wurscht! Du hast hier einfach eine Obhutspflicht.

    Warte einfach den Termin mit dem Vermieter ab und schaue, wie er reagiert.

    Ansonsten merke Dir für die Zukunft, dass derartige Mängel unverzüglich gemeldet werden müssen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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