Hallo,
ich ziehe nach 6,5 Jahren aus meiner Wohnung aus.
Im Lauf der Zeit hat sich eine Tür der Duschkabine immer mehr gelockert und ist schließlich aus der Führung gebrochen (IMHO nicht reparabel, muss min. neue Tür beschafft werden). Die Duschkabine war auch schon bei meinen Vormietern installiert die dort 2 Jahre gewohnt haben. Sie ist folglich min. 8,5 Jahre alt.
Ich würde gerne meinem Vermieter anrufen um einen Termin für die Wohnungsübergabe ausmachen und ihm mitteilen, dass die Duschkabine einen Defekt hat.
Meine Frage wäre, wer muss für die Reparatur der Duschkabine aufkommen?
Ist es gewöhnlicher Verschleiß? Fällt ein Teil der Kosten unter die Kleinreparaturklausel? Soll ich es meiner Haftpflicht melden?