dobbylan:
"Ich sehe nicht wie das zu verhindern gewesen wäre (auch nicht durch das Melden beim Vermieter),"
- Doch, durch rechtzeitige Vorsorge. Stichwort: Schadensminderungspflicht.
Hier hätte man die Führungsschiene erneuern/reparieren können, so dass die Tür nicht herausgebrochen wäre. Ich erkenne hier ein Verschulden des Mieters.
Die Tür und der Rest der Duschabtrennung ist völlig in Ordnung, es würde ausreichen, die Führungsschiene zu tauschen (falls man die noch bekommt und falls man die demontieren kann). Ansonsten ist mir nichts bekannt was man gegen Metallmaterialermüdung zur Vorsorge machen kann (außer die Tür mit der normalen Vorsicht auf und zu zumachen).