Hallo!
Hat jemand Infomationen, wie es sich bei folgendem Sachverhalt verhält?
Angenommen jemand hat eine Wohnung zum 01.11. gemietet, im Übergabeprotokoll steht "unrenoviert in gepflegtem Zustand". In drei Räumen ist tapeziert. In einem Raum ist nur ein etwa 1m breiter Streifen Tapete in der Mitte der Wand durch die Vormieter angebracht worden (wie sich bei übergabe rausstellt, um einen lila Streifen auf Putz gestrichen zu "überdecken" (im Übergabeprotokoll festgehalten). Allerdings ist nach Aussage des Vermieters die Tapete in den vier anderen Räumen schon ca. sieben Jahre alt. (Tapete war zu dem Zeitpunkt mehrfach überstrichen) Zudem befindet sich auf einer Wand eine schwarze Tapete, welche die Mieter durch eine andere Tapete (gleichartige wie im Rest des Raums) ersetzen wollen. Zudem wird bei der Übergabe aufgrund von modrigem Geruch die Tapete in einem Zimmer abgerissen, wobei massive Stockflecken entdeckt werden (auf der Tapete war lapidar mit weiß überstrichen auf Höhe der darunter verborgenen Stockflecken, VM teilt mit dass der einst da gewesene Wasserschaden, anscheinend nicht richtig beseitigt worden sei und schreibt ins Übergabeprotokoll, dass das Zimmer durch eine Frima neu gestrichen werden und die Stockflecken entfernt werden sollen, was auch passiert)
Die Mieter stellen nun nach Einzug einen undefinierbaren übelriechenden Geruch fest (vorab hatten die Mieter gedacht, es wäre mit dem Beheben der Stockflecken, Renovierung und Lüften erledigt), streichen die tapezierten Wände, reißen die Tapetenstreifen in dem "teiltapezierten" Zimmer ab und streichen und ersetzen die schwarze Tapete durch eine andere, in der Hoffnung, dass durch die Renovierung der Geruch verschwindet, was aber nicht passiert. Die Vermieter werden auf den Geruch hingewiesen und wiegeln lediglich mit der Aussage ab, dass bei den Vormietern nichts derartiges vorkam und unternehmen nichts. Auch die Hausverwaltung unternimmt nichts dagegen.
Daraufhin wird von den Mietern festgestellt, dass sich besagter Geruch sich bereits in der Tapete (auch in der neu angeklebten!) festgesetzt hat und auch in Textilien festsetzt (wie z.B. im neuen Sofa und Kleidung)
Die Mieter teilen dem Vermieter telefonisch mit, dass sie die alte Tapete abreißen und dann nochmals streichen möchten (ohne Tapete), da der Geruch in der Tapete festhängt. Der Vermieter äußert sich hierzu, indem er sagt, der Mieter solle so machen wie er will. Also nimmt der Mieter die (zuvor gestrichene bzw. neu angebrachte) Tapete überall wieder runter und streicht.
Aufgrund der dennoch weiter anhaltenden Geruchsbelästigung beschließt der Mieter kurze Zeit später (im Dezember) die Wohnung zu kündigen. Der Vermieter teilt daraufhin mit, dass der Mieter die Wohnung tapeziert bekommen habe (es steht leiglich die dunkle Tapete an einer Wand im Übergabeprotokoll) und diese daher mit Raufasertapete tapeziert und weiß gestrichen zurückgeben soll.
Was muss der Mieter tatsächlich leisten? Die Renovierungsklausel scheint gültig zu sein, allerdings würde die Mietdauer insgesamt nur vier Monate betragen.