Mieterhöhungsverlangen rechtmäßig

  • Hallo an alle,

    es geht um einige Fragen in eigener Wohnungsmietsache.

    Ich erhielt am 27.01. ein Schreiben von meinem Vermieter, dass er nach § 558, 559 und 560 BGB eine Mieterhöhung zum 01.04. haben möchte. Laut schreiben möchte er den Mietpreis von 5,92€/m² auf 7,10€/m² erhöhen.

    Er bezieht sich auch auf den Mietspiegel

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    .

    1. Dazu gleich meine erste Frage. Meine Wohnung hat eine Größe von 50,72 m². Der Vermieter setzt jetzt mein Wohnung in die Größenkategorie von 25-50 m². Sollte ich aber nicht rein Rechnerisch in die nächste (51-75 m²) und günstigere Größenkategorie eingeordnet werden?

    2. Meine Zweite Frage bezieht sich dann darauf, das er im Schreiben die monatliche Kaltmiete Preis y mit aufgeführt und Anhand dieser meinen aktuellen Quadratmeterpreis beziffert hat.

    Ich habe in meinem Wohnungsmietvertrag eine Nettomiete Preis x plus neben Nettomiete zu entrichtende Kosten für ein Einbauküche Preis x und natürlich normale Nebenkostenvorrauszahlungen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Und dann besitze ich noch einen weiteren Mietvertrag (später abgeschlossen und gesondert/unabhängig Kündbar) für einen Tiefgaragen Stellplatz Preis x

    Nun hat der Vermieter die aktuelle Kaltmiete anhand der Summe von Nettomiete Preis x + EBK Preis x + TG Preis x angegeben und so meinen aktuellen Quadratmeter (5,92€/m²) Preis bestimmt. Ist das so rechtens oder hab ich einen falschen Gedanken dazu?

    Wenn ich das sonst richtig verstehe hätte ich aktuell mit der im Mietvertrag stehenden reinen monatlichen Nettomiete einen Quadratmeterpreis von 5,14 €/m² und damit ist seine Rechengrundlage falsch und wäre auch der angezielte Wert von 7,10 €/m² oberhalb der Kappungsgrenze oder?

    Man muss noch dazu sagen, das der Vermieter die Wohnung vor ungefähr 1,5 Jahren von meinem Vorvermieter gekauft hat und er somit vielleicht nicht die komplette Unterlagen besitzt...

    Wie sollte ich jetzt am besten Verfahren bzw. wie sollte ich mich Verhalten? Ich bin für Tipps und Meinung sehr dankbar :)

    Liebe Grüße
    Sven

  • Mieterhöhungen beziehen sich immer auf die Nettokaltmiete, da hat die Garage oder die Ablösung für die Küche nichts zu suchen. Mache das deinem Vermieter klar, dass es so nicht geht.

    Hier gibt es sehr anschaulich eine Seite mit den bekanntesten Fehlern bei der Mieterhöhung: Die 10 häufigsten Fehler

  • Ok dann bin ich da mit meinem Gedanken schonmal nicht so falsch...
    Wie steht es mit der Wohnungsgrößen Kategorisierung?

    Sollte ich ihm dann seinen "Formfehler" direkt nennen? Oder Ihm einfach nur sagen, dass das Erhöhungsverlangen nicht angenommen wird?

  • Ich würde ihm seine Fehler aufzählen, damit er nicht auf die idee kommt, Klage einzureichen. Wenn er nämlich vor Gericht sein Mieterhöhungsbegehren revidiert, dann bleiben die Kosten (Gericht, sein Anwalt) trotzdem an dir hängen.

  • svenstorch:

    "Meine Wohnung hat eine Größe von 50,72 m². Der Vermieter setzt jetzt mein Wohnung in die Größenkategorie von 25-50 m². Sollte ich aber nicht rein Rechnerisch in die nächste (51-75 m²) und günstigere Größenkategorie eingeordnet werden?"
    - Ja, wenn die 50,72m² "wasserdicht" sind.

    "Meine Zweite Frage bezieht sich dann darauf, das er im Schreiben die monatliche Kaltmiete Preis y mit aufgeführt und Anhand dieser meinen aktuellen Quadratmeterpreis beziffert hat."
    - Im MV ist aber KEIN Quadratmetermietpreis angegeben?

    "Ich habe in meinem Wohnungsmietvertrag eine Nettomiete Preis x plus neben Nettomiete zu entrichtende Kosten für ein Einbauküche Preis x und natürlich normale Nebenkostenvorrauszahlungen."
    - OK.

    "Und dann besitze ich noch einen weiteren Mietvertrag (später abgeschlossen und gesondert/unabhängig Kündbar) für einen Tiefgaragen Stellplatz Preis x"
    - OK.

    "Nun hat der Vermieter die aktuelle Kaltmiete anhand der Summe von Nettomiete Preis x + EBK Preis x + TG Preis x angegeben und so meinen aktuellen Quadratmeter (5,92€/m²) Preis bestimmt. Ist das so rechtens oder hab ich einen falschen Gedanken dazu?"
    - Ist falsch.

    "Wenn ich das sonst richtig verstehe hätte ich aktuell mit der im Mietvertrag stehenden reinen monatlichen Nettomiete einen Quadratmeterpreis von 5,14 €/m² und damit ist seine Rechengrundlage falsch und wäre auch der angezielte Wert von 7,10 €/m² oberhalb der Kappungsgrenze oder?"
    - Sieht so aus.

    "Man muss noch dazu sagen, das der Vermieter die Wohnung vor ungefähr 1,5 Jahren von meinem Vorvermieter gekauft hat und er somit vielleicht nicht die komplette Unterlagen besitzt..."
    - Sein Problem.

    "Wie sollte ich jetzt am besten Verfahren bzw. wie sollte ich mich Verhalten? Ich bin für Tipps und Meinung sehr dankbar :)"
    - Ich würde dem MEVerlangen wegen sachlicher Fehler widersprechen. Diese musst Du ihm nicht mitteilen, da Du für Nachilfeunterricht nicht zuständig bist.:p

  • Ich würde ihm seine Fehler aufzählen, damit er nicht auf die idee kommt, Klage einzureichen. Wenn er nämlich vor Gericht sein Mieterhöhungsbegehren revidiert, dann bleiben die Kosten (Gericht, sein Anwalt) trotzdem an dir hängen.


    Nö, das ist nicht richtig... Wenn der Kläger die Klage zurückzieht, bleibt er höchstselbst auf den Kosten sitzen. Wäre nur andersherum, wenn der Mieter im laufenden Klageverfahren doch noch der Erhöhung zustimmt und sich die Klage somit erledigt hätte.

  • Zitat

    Nö, das ist nicht richtig... Wenn der Kläger die Klage zurückzieht, bleibt er höchstselbst auf den Kosten sitzen. Wäre nur andersherum, wenn der Mieter im laufenden Klageverfahren doch noch der Erhöhung zustimmt und sich die Klage somit erledigt hätte.

    Nein, den Spaß hatte ich letztens durch. Ändert der Kläger vor Urteilsspruch den Inhalt des Mieterhöhungsverlangens, bzw. zieht es komplett zurück, trägt der Beklagte einen Teil der Gerichtskosten.
    Das hat mich auch überrascht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!