Unter uns ist eine Familie mit 4 Kindern eingezogen. Zwei davon sind schon groß einer ist 7 und eins 1 Jahr alt. Die beiden kleinen kennen keine Rücksicht und trampelt Tag und Nacht durch die Wohnung dass meine Gläser im Schrank klappern und der oden vibriert.Türen werden auch grundsätzlich nur geknallt. Eine Beschwerde beim Vermieter brachte mir nur beschimpfungen ein, in dem die untere Mieterin mich als alte Sau bezeichnet die ihren KIndern nichts gönnt. Falls ich mich nochmal beschweren sollte, würde sie mich schlagen. Ich lass mir trotzdem nichts gefallen . Wir arbeiten jeden Tag nd wollen wenigstens Sonntags unsere Ruhe haben. Der Vermieter hat anscheinend auch Angst und stelltsich hinter die Ruhestörer.Unsere Kinder haben noch Rücksicht gelernt..
Was kann ich noch tun? Achso, im Kellerwurde mein neues Fahrrad beschädigt und niemand kann ausser denen ins Haus..Mülltonnen werden nur voll gestopft aber nicht vors Haus gestellt.
Ruhestörung..
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Montegobay -
1. Februar 2015 um 12:32 -
Erledigt
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Notfalls Anzeige bei der Polizei erstatten.
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Montegobay:
"Eine Beschwerde beim Vermieter brachte mir nur beschimpfungen ein, in dem die untere Mieterin mich als alte Sau bezeichnet die ihren KIndern nichts gönnt."
- Zeugen beschaffen und dann Anzeige wegen Beleidigung."Falls ich mich nochmal beschweren sollte, würde sie mich schlagen."
- Zeugen beschaffen und dann Anzeige wegen Ankündigung einer Straftat."Ich lass mir trotzdem nichts gefallen . Wir arbeiten jeden Tag nd wollen wenigstens Sonntags unsere Ruhe haben. Der Vermieter hat anscheinend auch Angst und stelltsich hinter die Ruhestörer."
- Kündigen."im Kellerwurde mein neues Fahrrad beschädigt und niemand kann ausser denen ins Haus."
- Zeugen beschaffen und dann Anzeige wegen mutwilliger Sachbeschädigung."Mülltonnen werden nur voll gestopft aber nicht vors Haus gestellt."
- Dem VM melden. -
Als erstes sollte genau vermerkt werden, um welche Uhrzeit- und wie lange der Lärm stattgefunden hat (Lärmprotokoll). Sehr schade,
dass die entsprechende Partei nicht bereit ist, zu kooperieren. Die Ruhezeiten werden entweder von der Gemeinde oder von der Hausordnung festgelegt, übergreifende Ruhezeiten gibt es nicht. Die solltest Du deswegen erfragen. Ein Durchsetzen dieser ist mit Hilfe der Mutter wohl nicht möglich, im Notfall also die Polizei rufen. Bedrohen- und Beleidigen lassen ist auf jeden Fall ein No-Go! -
Ruhestörung durch Kinder unter 12 Jahre gibt es nicht.
Diese Kinder dürfen spielen wie sie wollen.Das ist das Risiko, wenn man in ein Mehrparteienhaus wohnt. Wie wäre es mit einem kleinen EFH am Stadtrand? Aber vorsicht, da könnten Vögel zwitschern.
KinderlärmKinderlärm müssen Anwohner und Mieter in der Zeit von 7 bis 22 Uhr tolerieren, sofern es sich hierbei um typisches und natürliches Verhalten von Kindern handelt. Gleiches gilt, wenn ein Baby oder ein Kleinkind nachts schreit. Das gehört zur normalen kindlichen Entwicklung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.1.1997, 9 U 218/96, WM 1997, S. 221).
Je jünger die Kinder sind (hier: 5 und 8 Jahre alt), desto mehr Toleranz müssen Mitbewohner gegenüber ihrem Lärmverhalten an den Tag legen (AG Frankfurt/Main, Urteil v. 9.9.2005, 33 C 3943/04 - 13, WM 2005, S. 764).
und auch hier:
Kinderlärm ist meistens keine unzulässige Ruhestörung
Bei Kindern müssen Nachbarn generell mehr Lärm in Kauf nehmen. Je kleiner die Kinder sind, desto lauter dürfen sie sein. "Die Gerichte erwarten da eine große Toleranz beim Mieter", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Wenn der Lärm aber eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt, die den Wert der Wohnung senkt, darf der Mieter die Miete mindern. Dann liegt der schwarze Peter beim Vermieter. Er muss die Mietminderung akzeptieren, hat aber oft keine Handhabe gegen die Lärmbelästigung.
Das Landgericht Berlin sieht einen Vorrang "lärmintensiven Kinderspiels" vor den Interessen der Mieter (Az.: 66 S 114/92). Mieter hatten sich über die von einem nahegelegenen Spielplatz ausgehende Lärmbelästigung beklagt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat diese Auffassung zu Kinderspielplätzen in der Nachbarschaft einige Jahre später bestätigt: "Der Umstand, dass ein Kinderspielplatz vorhanden ist ... stellt keinen Mangel dar, ohne dass die Intensität des dadurch zwangsläufig verursachten Geräuschpegels erörtert werden muss", heißt es im Urteil. (Az.: 33 C 2368/08)
Laut dem Amtsgericht Starnberg entsprechen Trampel- und Stampfgeräusche "dem normalen Bewegungs- und Spielbedürfnis" von fünf- beziehungsweise achtjährigen Kindern. Sie sind somit nicht als unzulässige Ruhestörung der Nachbarn zu bewerten. Ein Mangel an Mietsache liegt nicht vor und somit auch kein Anspruch auf Mietminderung. (Az.: 1 C 1021/91)
Auch laut dem Landgericht Köln müssen Nachbarn Kindern gegenüber toleranter sein. "Diese geforderte Toleranz gegenüber Kinderlärm findet aber dort ihre Grenze, wo der Lärm nicht mehr sozialadäquat ist", führen die Richter aus. "Dies ist innerhalb der Ruhezeiten bei einem Verrücken von Möbeln, lautstarken Herumlaufen und Trampeln in der Wohnung, sowie Klopfen und Poltern an den Heizkörpern und Wänden der Wohnung, auch wenn es durch Kinder hervorgerufen wird, ohne weiteres der Fall." (Az.: 6 S 403/07)
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Zitat
Wie wäre es mit einem kleinen EFH am Stadtrand? Aber vorsicht, da könnten Vögel zwitschern.
Den Ärger und die Unzufriedenheit der Mieterin kann ich verstehen, deshalb wendet sie sich an dieses Forum,
um zu hören, welche Rechte sie hat.
Das ist legal und dein Spott ist ist hier völlig unangebracht. -
AndreasC1977
Den Ärger und die Unzufriedenheit der Mieterin kann ich verstehen, deshalb wendet sie sich an dieses Forum,
um zu hören, welche Rechte sie hat.
Das ist legal und dein Spott ist ist hier völlig unangebracht.
Tja, aber mit dem äh den Vögeln am Stadtrand ist das auch so eine Sache - v.a. bei diesen Temperaturen...
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AndreasC1977
Den Ärger und die Unzufriedenheit der Mieterin kann ich verstehen, deshalb wendet sie sich an dieses Forum,
um zu hören, welche Rechte sie hat.
Das ist legal und dein Spott ist ist hier völlig unangebracht.Redrose, ich helfe gerne. Nur deshalb habe ich mich hier angemeldet.
Aber wenn man eine Frage postet, deren Beantwortung 30 SEKUNDEN Google (Eintippen von: Kinderlärm, Mietminderung) benötigt hätte, kann man den Menschen nicht ganz ernst nehmen. (30 Sekunden gemessen an gebrochenen Gichtfingern, Analphabetismus sowie eine 24.8 KB Modem von 1997.... sonst 5 Sekunden) -
Redrose, ich helfe gerne. Nur deshalb habe ich mich hier angemeldet.
Aber wenn man eine Frage postet, deren Beantwortung 30 SEKUNDEN Google (Eintippen von: Kinderlärm, Mietminderung) benötigt hätte, kann man den Menschen nicht ganz ernst nehmen. (30 Sekunden gemessen an gebrochenen Gichtfingern, Analphabetismus sowie eine 24.8 KB Modem von 1997.... sonst 5 Sekunden)Sorry, aber das finde ich jetzt sehr unsachlich. Als Unbeteiligter lässt sich leicht von Toleranz sprechen, wenn man selbst nicht betroffen ist. Ich finde, dass zur normalen kindlichen Entwicklung gehört auch das Aneignen einer gewissen Selbstbeherrschung,
die auch den Lärmpegel betrifft. Lärm kann psychisch krank machen und deswegen finde ich unsachliche Kommentare hier unangebracht -
Sorry, aber das finde ich jetzt sehr unsachlich. Als Unbeteiligter lässt sich leicht von Toleranz sprechen, wenn man selbst nicht betroffen ist. Ich finde, dass zur normalen kindlichen Entwicklung gehört auch das Aneignen einer gewissen Selbstbeherrschung,
die auch den Lärmpegel betrifft. Lärm kann psychisch krank machen und deswegen finde ich unsachliche Kommentare hier unangebrachtDeine Antwort zielt NUR auf das persönliche, also subjektive Empfinden ab.
Das Mietrecht ist jedoch nicht subjektiv sondern objektiv und überparteiisch. Kinderlärm ist nunmal in der Rechtsprechung zu tolerieren. Was auch leicht zu googeln ist. Daher ist mein Kommentar sachlicher als Dein Angriff.Und wenn es nach Dir ginge, dürfen Kinder nicht mehr spielen sondern sollten offenbar in kakifarbenen Anzügen Wehrertüchtigung betreiben und das marschieren lernen. Denn Disziplin ist Macht. Nicht war?
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Vielen Dank für die Belehrung...Habe selber zwei Kinder großgezogen und die können Rücksicht nehmen..
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Der Vermieter hat anscheinend auch Angst und stelltsich hinter die Ruhestörer. Was kann ich noch tun?
Eigentlich nichts. Sie werden das so hinnehmen müssen. Dem Vermieter auch noch den Kinderlärm anlasten zu wollen, ist schon etwas grenzwertig.
Achso, im Kellerwurde mein neues Fahrrad beschädigt und niemand kann ausser denen ins Haus..Mülltonnen werden nur voll gestopft aber nicht vors Haus gestellt.
Nochmals zum Verständnis. Mietrecht hat nichts mit Hauskrach von Nachbarn untereinander zu tun.
Da müssen Sie schon vor Ort tätig (nicht tätlich) werden.
Hier geht da auch logischerweise garnichts, weil die Schilderung immer nur von einer Seite möglich ist. -
Vielen Dank für die Belehrung...Habe selber zwei Kinder großgezogen und die können Rücksicht nehmen..
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