Beiträge von redrose

    AndreasC1977

    Zitat

    Wie wäre es mit einem kleinen EFH am Stadtrand? Aber vorsicht, da könnten Vögel zwitschern.

    Den Ärger und die Unzufriedenheit der Mieterin kann ich verstehen, deshalb wendet sie sich an dieses Forum,
    um zu hören, welche Rechte sie hat.
    Das ist legal und dein Spott ist ist hier völlig unangebracht.

    [INDENT]Nee, also Kolinum und Berny -

    das ist schon ein Riesenunterschied.
    Bei Dezember hätte ich genügend Zeit, mir eine Wohnung zu suchen, die vor allem mein Geldbeutel bestimmt, bei März müsste ich nehmen, was ich kriege.

    Außerdem spielt mein Alter und meine Gesundheit auch eine gewisse Rolle - leider :(

    Aber danke für eure Antworten.[/INDENT]

    Zitat

    Die Kündigung ging uns am 03.01.15 zu, geschrieben hat der (wahrscheinlich) neue Eigentümer sie am 02.01.
    Darin steht in der Betreffzeile das Datum 31.03.15 und im folgenden Text 31.12.15 als Kündigungsdatum.
    Als Grund hat er Eigenbedarf angegeben.

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen, welches Datum relevant ist, welches Gültigkeit hat?

    *danke* und Gruß,
    redrose :)

    Das Problem ist, es gibt auf dem Kündigungsschreiben 2 Termine:
    Im Betreff steht 31.03. und im Text 31.12.15
    Was ist, wenn der nicht weiß, dass er im Text ein falsches datum gemacht hat und er denkt, wir ziehen aus??
    Die Betreffzeile haben wir gestern erst gesehn - wir hatten immer nur auf den Text geguckt.
    Den Anwalt vom Mieterbund hatte ich ja schon mal telefonisch kontaktiert und er hat auch eine Kopie von der Kündigung vorliegen.
    Aber ihm ist die Diskrepanz auch nicht aufgefallen!


    Die Kündigung ging uns am 03.01.15 zu, geschrieben hat der (wahrscheinlich) neue Eigentümer sie am 02.01.
    Darin steht in der Betreffzeile das Datum 31.03.15 und im folgenden Text 31.12.15 als Kündigungsdatum.
    Als Grund hat er Eigenbedarf angegeben.

    Das aber haben wir erst vor einigen Tagen gesehen, wir sind vom Dezember 2015 ausgegangen , wie es im Text steht.

    Nun hat heute der Anwalt des Mieterbundes endlich zurückgerufen.
    Seiner Meinung nach zählt das Datum der Betreffzeile, da es "logisch" wäre, weil wir erst seit zweieinhalb Jahren hier wohnen,
    da wäre 3 Mon Kündigungsfrist angemessen:confused:

    Inzwischen haben wir Widerspruch eingelegt - mal sehen was daraus wird, vielleicht wenigstens ein Aufschub.

    MfG redrose

    Hallo landlord,

    das schon, aber ich will ja gar nicht ausziehen, ich möchte Beschwerde oder Widerspruch einlegen.

    Und das ist das Dilemma:
    Unter welchen Umständen oder Voraussetzungen habe ich die Möglichkeit auf einen Erfolg ?

    LG rr

    hallo zusammen,

    ich hab jetzt einen Termin bei dem Anwalt des Mieterbundes, wo ich Mitglied bin schon seit Jahren.
    Mal sehen, was er mir rät. Zwar erst Mitte Februar - die Zuläufe sind enorm - aber das ist nicht so eilig bei den Fristen,
    denn der Kündigungstermin liegt beim 31.12.2015.
    Ist das überhaupt normal, so ein langer Zeitraum, 1 Jahr??

    LG redrose :)

    hallo @all

    eure Antworten haben mich schon ein Stück weiter gebracht.
    Ich hoffte schon, dass der neue Eigentümer - so er denn einer ist - bisher keine Handhabe hat, schon deshalb, weil er sein Eigentumsrecht nicht nachgewiesen hat.

    Kann ich mir den Grundbuchauszug zeigen lassen, habe ich das Recht dazu?
    Und mit dem Widerspruch warte ich noch besser, wie toffer2105 meint?
    Oder gar nicht reagieren, wie H Hamburg rät...?

    Zwischendurch mal wieder ein nettes *dankeschön* :o

    entschuldige, Berny.
    das ist für mich die einzige Möglichkeit, hier zu antworten. Warum auch immer - ich kann die Antworten erst aufrufen, wenn ich geantwortet habe.
    Eine technische Panne bei mir oder in der Software des Forums, ich weiß es nicht.
    Also mache ich xxxxxx, um sie dann zu editieren.

    sorry :rolleyes:

    Berny:

    wie mache ich das, der Kündigung widersprechen und was gebe ich als Grund an?

    naja, häppchenweise :) ich weiß ja nicht, was relevant ist, um zu sagen, dass die Kündigung zu diesem Zeitpunkt und in dieser Art unwirksam ist?

    Er schreibt nur: Ich bin neuer Besitzer des Hauses und hiermit kündige ich Ihnen die Wohnung wegen Eigenbedarf, möchte sie mit meiner Familie selbst nutzen.

    Ein Satz :mad: und nix weiter...

    Kolinum:

    generell schon, aber einige Dinge lassen die Kündigung wahrscheinlich unwirksam sein

    anitari:

    und genau das ist der Punkt:
    Ist es nicht so, dass der neue Käufer erst im Grundbuch eingetragen werden muss, ehe er eine Kündigung aussprechen darf?
    Es könnte ja jeder kommen, der sich als Käufer ausgibt. Ich kenne den Namen des Mannes nicht, weiß nicht wer er ist.
    Wie kann ich prüfen (oder prüfen lassen), dass er im GB eingetragen ist?

    Da waren im Vorfeld mind. 25 Leute, die sich das Haus und die Wohnung angesehen haben.
    Woher soll ich wissen, wer derjenige ist?
    Es hat sich weder mündlich noch telefonisch vorgestellt und die Miete für Jan. ist auch noch auf das alte Vermieterkonto gegangen.

    Also - man hat uns im Unklaren gelassen mit allem, was dazu gehört.


    Danke für eure Antworten :)

    [INDENT]Hallo an alle Leidensgenossen und sonstige Leser und Berater :)

    es ist wahr geworden, wovor wir Schiss hatten:
    Man hat das Privthaus, in dem wir seit zweieinhalb Jahren wohnen, nun doch ab 01.01.15 verkauft, obwohl uns (mündlich) zugesichert wurde, dass Eigenbedarf nicht in Frage kommt, und der neue Käufer schickt uns prompt (am 03.01.15) die Kündigung.

    Wie ist die Rechtslage?

    Details würde ich später offenlegen, ich schau erstmal, ob mir jemand unter die Arme greift mit einem Rat.

    Vielen Dank schon mal :)

    Gruß redrose
    [/INDENT]

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