WG Weitergabe der Mieterhöhung

  • Zur Sache:

    3 Personen Wohngemeinschaft, davon 2 Hauptmieter und 1 Untermieter.

    Auszug Untermietervertrag:

    Vertragsbeginn: 1.04.2014

    Nettomiete: 280
    Vorrauszahlung auf Nebenkosten: 110

    §4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

    §5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorrauszahlung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.


    Der Vermieter hat den Hauptmietern zum 1.1 Kaltmiete und Nebenkosten erhöht.

    Welche Fristen sind zu beachten? Kann die Erhöhung der Kosten sofort auf den Untermieter umgelegt werden? Gilt eine Jahressperrfrist und eine Überlegungsfrist?

    Sollten noch weitere Angaben notwendig, bitte um Mitteilung.

  • Die im Gesetz festgelegten Rechten und Pflichten gelten für Hauptmieter und Untermieter gleichermaßen.
    Abweichungen davon sind im Gesetz ausdrücklich benannt.

    "Welche Fristen sind zu beachten? Kann die Erhöhung der Kosten sofort auf den Untermieter umgelegt werden? Gilt eine Jahressperrfrist und eine Überlegungsfrist?"

    Dazu bemühen Sie BGB § 556 -561 selbst.

  • Sogenannte Untermietverhältnisse sind Mietverhältnisse wie alle anderen auch. Nur das hier der Vermieter selbst Mieter ist.

    Es gelten die selben gesetzlichen Bestimmungen.

    Zitat

    Kann die Erhöhung der Kosten sofort auf den Untermieter umgelegt werden?

    Wenn der Vertrag schon abgeschlossen ist, nein.

    Zitat

    Gilt eine Jahressperrfrist

    Und zwar ab Mietbeginn. Erst dann darf der Vermieter erstmals mit einem Mieterhöhungsverlangen an den Mieter heran treten.

    Zitat

    Der Vermieter hat den Hauptmietern zum 1.1 Kaltmiete und Nebenkosten erhöht.

    Das/die Schreiben dazu wäre/n interessant zu sehen.

    Wenn möglich einscannen und als Bild hochladen. Bitte nicht zu klein, Namen und Adressen natürlich unkenntlich machen.

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