Beiträge von Acodo

    Zur Sache:

    3 Personen Wohngemeinschaft, davon 2 Hauptmieter und 1 Untermieter.

    Auszug Untermietervertrag:

    Vertragsbeginn: 1.04.2014

    Nettomiete: 280
    Vorrauszahlung auf Nebenkosten: 110

    §4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

    §5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorrauszahlung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.


    Der Vermieter hat den Hauptmietern zum 1.1 Kaltmiete und Nebenkosten erhöht.

    Welche Fristen sind zu beachten? Kann die Erhöhung der Kosten sofort auf den Untermieter umgelegt werden? Gilt eine Jahressperrfrist und eine Überlegungsfrist?

    Sollten noch weitere Angaben notwendig, bitte um Mitteilung.

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