Vermieter beauftragt Fremdfirma zur Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,
    mein Vermieter hat es seit 2,5 Jahren nicht geregelt bekommen, mir eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
    Nun, wo ich gekündigt habe hat er eine Fremdfirma beauftragt. Muss ich diese Firma in meine Wohnung lassen um die Zähler ablesen zu lassen? Er hat mir einen Termin vorgeworfen. Jedoch ziehe ich danach in 2 Wochen sowieso aus, und bei der Wohnungsübergabe werden dann ja die Zähler gemeinsam abgelesen.

  • sabine564:

    "Nun, wo ich gekündigt habe hat er eine Fremdfirma beauftragt."
    - Wurde Dir dies schriftlich vom VM mitgeteilt?

    "Muss ich diese Firma in meine Wohnung lassen um die Zähler ablesen zu lassen?"
    - Nein.

    "Er hat mir einen Termin vorgeworfen."
    - Vorgeschlagen?

    "Jedoch ziehe ich danach in 2 Wochen sowieso aus, und bei der Wohnungsübergabe werden dann ja die Zähler gemeinsam abgelesen."
    - ... mit dem Vermieter. Vom Übergabeprotokoll steht Dir eine Kopie bzw. unterschriebes Doppel zu.

  • Hallo Berny,
    vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir schon mal.

    Mein Vermieter hat mich draußen abgefangen und mir mündl. mitgeteilt, das am ....jemand von Firma ...kommt um die Zähler abzulesen, ob ich da zu Hause bin.
    Ich sagte ihm, das ich gerade weg will und jetzt keine Zeit habe dazu was zu sagen.
    Zur Vorgeschichte gehört, dass ich erfahren habe, allerdings nicht direkt von meinem Vermieter, das die ihr Haus, welches sie bewohnen verkaufen wollen und dann mir wegen Eigennutzung kündigen wollen.
    Daher habe ich mich vorab auf die Suche nach einer passenden Wohnung umgeschaut. Nun habe ich sie gefunden, bereits zum nächsten Monat, und versucht einen Mietaufhebungsvertrag durchzusetzen. Ein Gespräch war nicht möglich. Vermieter besteht auf ordentliche Kündigung!
    Als ich vor 2,5 Jahren eingezogen bin, war die Wohnung noch nicht fertig. Die Fenster waren von außen mit Folie beklebt, weil es verputzt wurde, ich musste um ins Haus zu kommen über ein Gerüst steigen, die Elektriker waren nicht fertig, das Dach hatte ein Leck, so dass die Wände im Wohnzimmer nass waren, hatte sowieso mit Feuchtigkeit zu kämpfen, da das Haus viel zu früh vermietet wurde. Um Frieden zu bewahren habe ich alles hingenommen und keine Mietkürzung vorgenommen. Außerdem schleicht der Vermieter ständig direkt an meinen Fenstern her. So muss er beispielsweise direkt an meiner Wohnung vorbei um an seine Mülltonne zu gelangen. Allein dadurch läuft er x mal direkt an meiner Wohnung vorbei. Jetzt hatte er einen Wasserschaden an seinem Haus, welches gegenüber liegt. Der ganze Müll wurde an meine Hauswand gestellt. Auf meinem Parkplatz wurde mehrfach im Jahr ein Zelt aufgestellt und gefeiert, ohne Vorankündigung. So dass ich mein Auto wo anders parken musste und meine Terrasse, die bis heute nur halb fertig ist wurde als Tanzfläche benutzt.
    Nun wo sie mir nicht entgegen kommen, und es so laufen soll wie es richtig ist, bestehe ich auch auf Richtigkeit. Ich fühle mich belästigt und betrogen durch meine Vermieter. Ich denke die wussten bereits bei der Vermietung, das sie ihr Haus verkaufen. Übrigens hatte mir der Vermieter unter Zeugen zugesagt, mir die Stromkosten für den Bautrockner sowie die Gaskosten zu erstatten. Er sagte damals: "Mach die Fenster auf und heize, ich zahl". Nichts kam und jetzt so. In diesem Haus gibt es zwei Wohnungen, aber nur einen Briefkasten.

  • Kann ich diese ganzen Mängel wie bereits oben beschrieben mit der Miete für März / April gegenrechnen? Ziehe auf jeden Fall, Ende des Monats aus. Und bin auch nicht bereit, weiter Miete zu zahlen. Gibt es hier nicht irgendwie einen Ausweg der fristlosen Kündigung?!

    VG Sabine

  • Kann ich die beschriebenen Mängel mit der Miete für März / April gegen rechnen?

    Gibt es hier evtl. die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, wg. Vortäuschung falscher Tatsachen?

  • Die Mängel reichen nicht aus für eine fristlose Kündigung.

    Wenn die Mietsache, z. b. der Parkplatz (sofern er als Mietgegenstand im Vertrag erwähnt ist) nicht genutzt werden kann, ist für diese Tage eine prozentuale Minderung zu nehmen. ABER: Sie hätten dies auch als einen Mangel melden müssen.

    Dass jemand an Ihrem Fenster vorbeischleicht um zu den Mülltonnen zu gelangen, ist kein Mangel. Auch dass das Haus verkauft wird, ist kein Mangel.

    Sie scheinen nur eine Wohnung gemietet zu haben, kein Einfamilienhaus, insofern ist es nicht Ihre Hauswand sondern die des Hauses, in dem Sie eine Wohnung gemietet haben.

    Was anderes ist, wenn der Vermieter seinen Baumüll auf Ihre Terasse oder in Ihren exklusiv gemieteten Garten ablegt und Du diesen nicht nutzen kannst.

  • sabine564:

    "Kann ich diese ganzen Mängel wie bereits oben beschrieben mit der Miete für März / April gegenrechnen?"
    - Nein, das wäre rechtswidrig, und Du müsstest Konsequenzen befürchten.

    "Ziehe auf jeden Fall, Ende des Monats aus."
    - Ausziehen kannste wann Du willst...

    "Und bin auch nicht bereit, weiter Miete zu zahlen."
    - Du schuldest Mietezahlung (incl. Nebenkosten) bis zum Ablauf des Mietvertrags.

    "Gibt es hier evtl. die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, wg. Vortäuschung falscher Tatsachen?"
    - M.E nein.
    - Falls Du noch nicht zum nächstmöglichen Termin (30.04.2015) gekündigt haben solltest, würde ich Gas geben. Bis morgen 18:00 muss der VM die Kündigung nachweislich bekommen.

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