Vorkaufsrecht übertragen

  • Moin zusammen,

    habe mal eine Frage.
    Ein Bekannter von mir wohnt zur Miete in einer Wohnung eines 2-Familienhauses. Dieses soll jetzt verkauft werden und ich hätte Interesse dran. Er hat ein schriftliches Vorkaufsrecht kann er das an mich übertragen?
    Der Hintergrund ist das der andere Interessent das Haus komplett selber nutzen möchte und wenn ich es bekomme kann er seine Wohnung sicher behalten.
    Wer weiß Rat?

    Dankeschön

    Gruß Ingo

  • Ein Bekannter von mir wohnt zur Miete in einer Wohnung eines 2-Familienhauses. Dieses soll jetzt verkauft werden und ich hätte Interesse dran. Er hat ein schriftliches Vorkaufsrecht kann er das an mich übertragen?
    Der Hintergrund ist das der andere Interessent das Haus komplett selber nutzen möchte und wenn ich es bekomme kann er seine Wohnung sicher behalten.


    Hallo Ingo, tut mir leid, das ist kein Mietrecht.

  • Moin zusammen,

    habe mal eine Frage.
    Ein Bekannter von mir wohnt zur Miete in einer Wohnung eines 2-Familienhauses. Dieses soll jetzt verkauft werden und ich hätte Interesse dran. Er hat ein schriftliches Vorkaufsrecht kann er das an mich übertragen?
    Der Hintergrund ist das der andere Interessent das Haus komplett selber nutzen möchte und wenn ich es bekomme kann er seine Wohnung sicher behalten.
    Wer weiß Rat?

    Dankeschön

    Gruß Ingo

    Dieses Vorkaufsrecht ist offenbar in einem zivilrechtlichen Vertrag eingeräumt worden, denn im Mietrecht gibt es ein Vorkaufsrecht nur, wenn eine Wohnung in Wohneigentum umgewandelt wurde und verkauft werden soll.
    Da es sich in Deinem Fall um ein Zweifamilienhaus handelt, gehe ich davon aus, dass es nicht zur Bildung einer WEG gekommen ist und normalerweise kein Vorkaufsrecht existiert.

    Der zivilrechtliche Vertrag wurde zwischen den beiden Vertragsparteien geschlossen. Ein daraus entstehendes Recht kann man meiner Meinung nach nicht verkaufen / verschenken. Aber da sollte man einen Anwalt fragen.

  • Hallo,

    da der Wortlaut der Vereinbarung nicht bekannt ist, ist es nicht möglich hier eine echte Einschätzung abzugeben.

    Wenn in der Vereinbarung nicht explizit eine Übertragbarkeit festgelegt ist, dann ist diese nicht übertragbar (§473 BGB). D.h. wenn dein Bekannter ein Vorkaufsrecht hat, dann gilt es nur für ihn persönlich.

    Stelle doch den Wortlaut mal hier ein.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keien Rechtsberatung

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