habe mal eine Frage. Ein Bekannter von mir wohnt zur Miete in einer Wohnung eines 2-Familienhauses. Dieses soll jetzt verkauft werden und ich hätte Interesse dran. Er hat ein schriftliches Vorkaufsrecht kann er das an mich übertragen? Der Hintergrund ist das der andere Interessent das Haus komplett selber nutzen möchte und wenn ich es bekomme kann er seine Wohnung sicher behalten. Wer weiß Rat?
Dankeschön
Gruß Ingo
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