nach Kündigung: Mitnahme von Deko und Verschönerungsarbeiten

  • Hallo zusammen,

    aufgrund des Verkaufes des Hauses wird uns demnächst aufgrund Eigenbedarf gekündigt.

    Da ich sehr viel in dieser Wohnung renoviert und verschönert habe, stellt sich nun folgende Frage:

    Auf einer Wand habe ich z.B. Bretter aus alten Holzkisten aufgearbeitet, beschichtet und auf die Wand geklebt.
    Im Bad waren so viele Bohrlöcher vom Vormieter (in den Fliesen), dass ich Platten hergestellt habe (Kunststoff) und diese über die alten Bohrlöcher geklebt habe (mit Tesa Power Strips).
    Zum Dritten habe ich eine Wand mit einer Relieftechnik versehen.

    Die Frage ist nun, ob ich die Holzplatten, die Platten im Bad bei Auszug mitnehmen darf und die die Reliefwand wird glatt spachteln und einfarbig streichen darf. Ich möchte mein Ideen nicht dem neuen Käufer überlassen.

    Ein von mir verlegtes Parkett dürfte ich ja nicht wieder heraus reißen (was ja nun auch keinen Sinn machen würde).
    Aber wie verhält es sich mit den oben aufgeführten Punkten?

    Danke schon mal.

    HR

  • Wir kennen zwar Deinen Mietvertrag nicht, aber in der Regel MUSST Du Deine "Mietereinbauten" entfernen.
    Was für den einen Kunst ist, ist für den Anderen Pfuscherei um unterlassene Schönheitsreparaturen zu vertuschen...

    Der Vermieter muss jedenfalls diese "Kunstwerke" nicht abnehmen. Diese sind keine üblichen Schönheitsreparaturen.

  • Danke schon mal, aber ich präzisiere die Frage einmal:
    Sowohl die Holztafeln, als auch die Badtafel möchte der neue Eigentümer behalten. Ebenso das Wandrelief. Es würde zur Versteigerung dienen. Ich möchte aber die Platten mitnehmen und die Wand glatt spachteln. Hat der neue Beitzer ein Anrecht auf diese Platten und das Wandrelief?

  • Hallo,

    für mich ist das kleinkarierte Prinzipienreiterei. Ein Relief, das der Besitzer gerne übernemen möchte, überzuspachteln, eigens gefertigte Kunststoffplatten im Bad wieder rauszureißen - was soll das bringen, ausser Arbeit für dich und möglichen Ärger?

    Wenn du dir so viel Mühe machen willst, um die Wohnung vorsätzlich zu verschlechtern, dann solltest du dich nicht wundern, wenn der neue Besitzer sich auch viel Mühe gibt dir die Übergabe zu vermiesen.

    Denkst du der neue Besitzer hat das Haus nur gekauft, um dir eins auszuwischen? Ich würde mit dem neuen Besitzer vereinbaren, dass du die Wohnung übergibst, wie sie ist und keinen weiteren Handschlag machen mußt.

    Aber, jeder wie er meint.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben ...

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